Gemäß der Artikel 3, 4 und 5 der Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor sind Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater seit März 2021 aufgefordert, über Ihre Integration von Nachhaltigkeitsrisiken als auch der Berücksichtigung von nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren im Investitionsentscheidungsprozess sowie der Anlageberatung und über den Einklang von Vergütungspolitik und Nachhaltigkeitsrisiken Auskunft zu geben. Nachfolgend finden Sie die Erklärungen der Gesellschaften der Deka-Gruppe.
Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in Investitionsentscheidungsprozessen und der Anlageberatung (Artikel 3)
Für uns als DekaBank inklusive unserer Niederlassung in Luxemburg gehört eine verantwortungsvolle Geschäftstätigkeit mit hohem Nachhaltigkeitsanspruch innerhalb unseres Produkt- und Dienstleistungsportfolios zum Selbstverständnis. Zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten gehört für die DekaBank auch die Betrachtung von Nachhaltigkeitsrisiken in Investitionsentscheidungsprozessen und der Anlageberatung. Unter einem Nachhaltigkeitsrisiko verstehen wir ein Ereignis oder eine Bedingung in den Bereichen Umwelt (Environmental), Soziales (Social) oder verantwortungsvolle Unternehmensführung (Governance) (im Folgenden „ESG“), dessen bzw. deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition innerhalb der Portfolios unserer Kundinnen und Kunden haben könnte.
Unsere Vermögensverwaltung bieten wir gemeinsam mit der Deka Vermögensmanagement GmbH an, welche alle Investitionsentscheidungen für das gemeinsam verwaltete Vermögen trifft. Die Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in Investitionsentscheidungen erfolgt bei der Deka Vermögensmanagement GmbH über verschiedene Strategien und Prozesse.
Im Rahmen der integrierten ESG-Analyse werden die derzeitigen und künftigen Nachhaltigkeitsaktivitäten von Unternehmen und/oder Staaten analysiert sowie Nachhaltigkeitschancen und -risiken bei der Investitionsentscheidung zugrunde gelegt. Dies erfolgt unter anderem mittels eines betriebsinternen ESG-Risikostufenmodells, indem auf Basis von internem und externem Research für Unternehmen eine ESG-Risikoeinstufung vorgenommen wird.
Beim Management der Vermögensverwaltung kommen grundsätzliche Ausschlusskriterien zum Einsatz:
Hersteller von geächteten und kontroversen Waffen1 sind ausgeschlossen.
In Unternehmen aus dem Bereich Kohleförderung und -verstromung wird nicht investiert, sobald eine festgesetzte Umsatzgrenze überschritten wird.2
Zudem investieren wir nicht in Produkte, die die Preisentwicklung von Grundnahrungsmitteln abbilden.
Um den Investitionsentscheidungsprozess zu unterstützen, wurde die eingesetzte Research-Plattform um Informationen und Daten zu Nachhaltigkeitsaspekten für alle Anlageklassen erweitert und damit allen Entscheidungsträgern für Investitionsentscheidungen zur Verfügung gestellt. Sie kombiniert externe Daten und ESG-Ratings von Research- bzw. Ratingagenturen mit internen Recherchen sowie Analysen und wird um relevante Erkenntnisse aus Gesprächen mit Unternehmens- und Staatsvertretern ergänzt.
Die Deka Vermögensmanagement GmbH hält enge Kontakte zu anderen Vermögensverwaltern. Dabei werden regelmäßig soziale und umweltbezogene Aspekte der Geschäftstätigkeit von Unternehmen angesprochen. Zudem sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum stetigen Austausch mit anderen Marktteilnehmern in diversen nationalen und europäischen Initiativen und Arbeitskreisen im Bereich Nachhaltigkeit vertreten.
Die Deka Vermögensmanagement GmbH und die DekaBank beachten zudem die Principles for Responsible Investment (PRI). Die Unterzeichner der PRI verpflichten sich unter anderem zur Einbeziehung von ESG-Themen in die Analyse- und Entscheidungsprozesse im Investmentbereich.
Die Sicherstellung der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken in Investitionsentscheidungen ist bei der Deka Vermögensmanagement GmbH durch interne Arbeitsanweisungen festgesetzt. Zur Überprüfung der ESG-Risikoeinstufung von Emittenten wird ein Non-Financial-Risk-Komitee als Kontrollinstrument eingesetzt. Zudem sind im Risikocontrolling der Deka Vermögensmanagement GmbH Prozesse zur Überwachung von Nachhaltigkeitsrisiken implementiert.
Weitere Informationen über die Art und Weise wie Nachhaltigkeitsrisiken in den Investitionsentscheidungsprozessen einbezogen werden, können Sie den jeweiligen vorvertraglichen Informationen der Produkte und bei ausgelagerten Portfoliomanagement-Mandaten der Internetseite des jeweiligen Asset Managers entnehmen.
Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in der Anlageberatung
Der Kunde steht im Mittelpunkt unserer Aktivitäten. Dazu gehört das Angebot und die Empfehlung geeigneter und – falls unsere Kundinnen und Kunden dies wünschen – auch nachhaltiger Finanzinstrumente sowie die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken in der Anlageberatung.
Über die der Anlageberatung vorgelagerte Produktauswahl entscheidet die DekaBank unter Berücksichtigung konkreter Produkteigenschaften, welche Finanzinstrumente in das Beratungsuniversum aufgenommen werden. Durch die Auswahl der Finanzinstrumente, welche wir unseren Kunden in der Anlageberatung als für diesen geeignet empfehlen, werden Nachhaltigkeitsrisiken und die Nachhaltigkeitsfaktoren Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung bei der Anlageberatung einbezogen. Hierfür kooperiert die DekaBank mit ihren Produktpartnern (Unternehmen der Deka-Gruppe und der Sparkassen Finanzgruppe sowie dritte Anbieter). Die DekaBank empfiehlt ihren Kunden je nach ihrer individuellen Nachhaltigkeitspräferenz ein für sie passendes Finanzprodukt.
Bei Finanzprodukten bzw. Vermögensverwaltungen mit Nachhaltigkeitsmerkmalen, die die DekaBank ihren Kunden mit einer Präferenz für nachhaltige Anlagen empfiehlt bzw. vermittelt, werden Nachhaltigkeitsfaktoren wie folgt einbezogen:
Im Rahmen der Produktauswahl orientiert sich die DekaBank an den Vorgaben ihrer Produkthersteller. Diese sind aufgrund regulatorischer Vorgaben oder Branchenstandards generell verpflichtet, Nachhaltigkeitsfaktoren im Rahmen ihrer Investitionsentscheidungen (bei Investmentfonds und Vermögensverwaltung) oder über die Auswahl der Basiswerte (bei Zertifikaten) zu berücksichtigen. Zum anderen berücksichtigen bestimmte Finanzinstrumente mit Nachhaltigkeitsmerkmalen (Investmentfonds und Zertifikate) sowie Vermögensverwaltungen mit Nachhaltigkeitsmerkmalen (sogenannte ESG-Strategieprodukte/-dienstleistungen) Nachhaltigkeitsfaktoren, zum Beispiel über Ausschlüsse für gewisse Anlagen. Dies soll dazu führen, dass nicht in bestimmte Unternehmen investiert wird bzw. diese nicht als Basiswerte zugrunde gelegt werden, die besonders hohe Nachhaltigkeitsrisiken aufweisen. Alternativ dazu wählt die DekaBank auch Finanzinstrumente für die Anlageberatung aus, die in nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten investieren (Produkte mit Wirkungsbezug).
Auch bei Investmentfonds und Vermögensverwaltungen, die die DekaBank Kunden ohne Nachhaltigkeitspräferenz empfiehlt, sind die Kapitalverwaltungsgesellschaften bzw. Vermögensverwalter aufgrund regulatorischer Vorgaben verpflichtet, darüber zu informieren, ob sie Nachhaltigkeitsrisiken im Rahmen ihrer Investitionsentscheidungen berücksichtigen. Auf diese Weise trägt der Produktauswahlprozess maßgeblich dazu bei, dass Nachhaltigkeitsfaktoren auf Basis der gesetzlichen Vorgaben sowie eines ergänzenden Branchenstandards berücksichtigt und verstärkt Finanzinstrumente in das Beratungsuniversum aufgenommen werden, die keine unangemessen hohen Nachhaltigkeitsrisiken aufweisen.
Bei Zinsanleihen und Zertifikaten der DekaBank, die Kunden mit und ohne Nachhaltigkeitspräferenz empfohlen werden, berücksichtigt die DekaBank Nachhaltigkeitsrisiken sowie Nachhaltigkeitsfaktoren durch Grundsätze in Bezug auf die Kreditvergabe und Eigenanlage.
1Zu kontroversen Waffen gehören neben Anti-Personen-Minen und Streumunition, auch Waffen nach der Biowaffenkonvention von 1983, der Chemiewaffenkonvention von 1992 und weiterer UN-Waffenkonventionen aus dem Jahr 1980 (nicht entdeckbare Splitter, Brandwaffen, Landminen und Sprengfallen) sowie die Konvention gegen den Einsatz von blendenden Laserwaffen.
2Bei allen Vermögensverwaltungen ab einem Umsatzanteil von 30 % bei Kohleförderung und 40 % bei Kohleverstromung.
Transparenz über nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen auf Unternehmensebene bei Investitionsentscheidungen und in der Anlageberatung (Artikel 4)
Mit der Integration der Nachhaltigkeitsstrategie in ihre Geschäftsstrategie hat die Deka-Gruppe die Grundlagen für die systematische und umfassende Berücksichtigung von Klima- und Nachhaltigkeitsaspekten in ihrer Geschäftstätigkeit gelegt. Mit Blick auf eine verantwortungsvolle Unternehmensführung unterstützt die Deka-Gruppe die Prinzipien des UN Global Compact und bekennt sich zu seinen zehn Prinzipien. Die Deka-Gruppe hat für sich das Ziel der Nachhaltigkeit in den Bereichen Unternehmensführung, Produkte, Personalmanagement, Bankbetrieb und gesellschaftliches Engagement festgeschrieben und setzt in diesen Bereichen konsequent Maßnahmen für eine nachhaltige Zukunft um.
Für die DekaBank inklusive der Niederlassung in Luxemburg ist es auch vor dem Hintergrund der Höhe des Umfangs des betreuten Investitionsvolumen selbstverständlich, bei ihren Investitionsentscheidungen zur Wahrung ihrer Sorgfaltspflicht nachteilige Auswirkungen von Investitionen bezogen auf die Nachhaltigkeitsfaktoren Umwelt (z.B. Klima- und Umweltschutz), Soziales (z.B. Menschenrechte, Sicherheit und Gesundheit) und Governance (z.B. Transparenz und Berichterstattung, Bekämpfung von Bestechung und Korruption), sogenannte ESG-Faktoren (Enviromental, Social und Governance), zu berücksichtigen.
Unsere Vermögensverwaltung bieten wir gemeinsam mit der Deka Vermögensmanagement GmbH an, welche alle Investitionsentscheidungen für das gemeinsam verwaltete Vermögen trifft. Die Deka Vermögensmanagement GmbH hat die nach der EU-Offenlegungsverordnung verpflichtenden Faktoren in ihren Investitionsentscheidungsprozessen für Investmentfonds und die Vermögensverwaltung fest verankert. Bei jeder Investitionsentscheidung werden die damit verbunden wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen berücksichtigt, sofern dazu aussagekräftige Daten herangezogen werden können.
Durch die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen im Rahmen der Investitionsentscheidung wird sichergestellt, dass das Anlageziel nicht durch nachteilige Auswirkungen auf andere Nachhaltigkeitsbereiche erreicht wird. Im Rahmen der Investitionsentscheidung erfolgt die Überprüfung von Schwellenwerten bezüglich der nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen. Sollten die Prüfungen eine Überschreitung der Schwellenwerte ergeben, kann dies zum Ausschluss des betrachteten Vermögenswertes führen.
Investitionen in Finanzinstrumente mit Bezug zu Unternehmen, die kontroverse Waffen1 herstellen, sind ausgeschlossen. Zusätzlich sind Spekulationen mit Grundnahrungsmitteln ausgeschlossen. Emittenten, bei denen schwere ESG-Verstöße ermittelt werden, werden ebenfalls aus dem Investitionsprozess ausgeschlossen.
Auf diese Weise wird erreicht, dass nicht in nicht in Finanzinstrumente von Emittenten mit besonders hohen nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen investiert wird bzw. diese bei einer Erhöhung der nachteiligen Auswirkungen als Maßnahme aus dem Anlageuniversum entfernt werden
Die bei einer Investitionsentscheidung zu berücksichtigenden verbundenen nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen ermittelt die Deka Vermögensmanagement GmbH basierend auf öffentlich verfügbaren Informationen von Emittenten (z.B. aus Geschäfts- und Nachhaltigkeitsberichten), einer Deka internen Researchdatenbank sowie unter Verwendung von Daten von externen Research- bzw. Ratingagenturen.
Da im Rahmen der individuellen Vermögensverwaltung die Kunden der DekaBank die Eigentümer der investierten Vermögenswerte sind, kann die DekaBank nicht aktiv bei der Reduzierung der nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeit der investierten Vermögenswerte mitwirken. Entsprechend hat die DekaBank aktuell noch keine Mitwirkungspolicy implementiert.
Für weitere Gesellschaften der Deka-Gruppe ist eine Mitwirkungspolicy implementiert. Diese gilt für die Deka Investment GmbH, die Deka International S.A. und die Deka Vermögensmanagement GmbH (im Rahmen der kollektiven Vermögensverwaltung).
Bei der Ausübung der Mitwirkung legen diese Gesellschaften einen besonderen Fokus auf die ESG-Aktivitäten des Unternehmens und unterstützen diese dabei unterstützt, ihr Geschäft nachhaltig auszurichten und internationale Standards wie zum Beispiel den Grundwertekatalog UN Global Compact oder die Sustainable Development Goals einzuhalten. Bei der Ausübung der Stimmrechte legen die Gesellschaften der Deka-Gruppe besonderen Wert auf die soziale und ökologische Verantwortung der Unternehmen.
Transparenz über nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen auf Unternehmensebene bei der Anlageberatung
Auch in der Anlageberatung ist es für DekaBank inklusive der Niederlassung in Luxemburg selbstverständlich, nachteilige Auswirkungen bezogen auf die Nachhaltigkeitsfaktoren Umwelt (z.B. Klima- und Umweltschutz), Soziales (z.B. Menschenrechte, Sicherheit und Gesundheit) und Governance (z.B. Transparenz und Berichterstattung, Bekämpfung von Bestechung und Korruption), sogenannte ESG-Faktoren, zu berücksichtigen.
Entsprechend hat die DekaBank die nach der EU-Offenlegungsverordnung verpflichtenden Faktoren in ihrer Anlageberatung verankert. Die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen erfolgt dabei über die Produktpartner. Unsere Produktpartner der Deka-Gruppe, die Deka Investment GmbH, die Deka Vermögensmanagement GmbH und die Deka Immobilien Investment GmbH, haben zum 10. März 2021 die Berücksichtigung der nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen im Investitionsentscheidungsprozess erklärt. Unsere externen Produktpartner mit mehr als 500 Mitarbeitern sind ab dem 30. Juni 2021 aufgrund der Anforderungen der Offenlegungsverordnung ebenfalls dazu verpflichtet, die nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen in ihrem Investitionsprozess zu berücksichtigen. Produktpartner mit weniger als 500 Mitarbeitern haben die Option die nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen auf Unternehmensebene unter Angabe einer klaren Begründung nicht zu berücksichtigen. Im Zuge der Umsetzung der Anforderung der Offenlegungsverordnung erfolgt durch die DekaBank eine Überprüfung, ob die Produktpartner die Berücksichtigung der nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen auf Unternehmensebene erklärt haben. Wenn die nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen nicht auf Unternehmensebene berücksichtigt werden, dann wird sichergestellt, dass die Berücksichtigung auf Produktebene erfolgt. Unabhängig davon sind sie dazu verpflichtet, Nachhaltigkeitsrisiken im Investitionsentscheidungsprozess zu berücksichtigen.
Eine Anlageberatung für Einzeltitel findet nur im Bereich der Zertifikate statt. Der Emittent von empfohlenen Zinsanleihen und Zertifikaten ist grundsätzlich Teil der Deka-Gruppe. Diese wird als Emittent analog zu der Analyse von anderen Emittenten auf nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen überprüft. Somit werden Zertifikate nur dann beraten, wenn sich die nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen der Deka-Gruppe innerhalb der definierten Schwellenwerte befinden. Bei der Auswahl der Basistitel erfolgt keine Berücksichtigung der nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen.
Die DekaBank ist Unterzeichner der Initiative der Principles for Responsible Investment (PRI) und nimmt in diesem Rahmen an gemeinsamen Engagement-Initiativen mit anderen globalen Investoren teil. Sie ist Mitglied der Green Bond Principles der ICMA. Sie dienen international als Orientierungshilfe für den Emissionsprozess von „grünen Wertpapieren“. Weiter ist Mitglied der Climate Bonds Initiative (CBI).
Eine vollständige Liste der Mitgliedschaften im Nachhaltigkeitskontext aller Gesellschaften der Deka-Gruppe findet sich hier.
1Zu kontroversen Waffen gehören neben Anti-Personen-Minen und Streumunition, auch Waffen nach der Biowaffenkonvention von 1983, der Chemiewaffenkonvention von 1992 und weiterer UN-Waffenkonventionen aus dem Jahr 1980 (nicht entdeckbare Splitter, Brandwaffen, Landminen und Sprengfallen) sowie die Konvention gegen den Einsatz von blendenden Laserwaffen.
Transparenz der Vergütungspolitik im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (Artikel 5)
Die ausgeprägte Orientierung an den Bedürfnissen unserer Kundinnen und Kunden sowie den Anforderungen unseres gesellschaftlichen Umfeldes steht im Mittelpunkt unserer Verantwortung. Sie findet ihren Ausdruck auch in einer festen Verankerung von sozialen, ökologischen und auf eine verantwortungsvolle Unternehmensführung bezogenen Kriterien im Rahmen unserer Geschäftsstrategie.
Neben den beschriebenen Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken und nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen in den Investmentprozess und die Anlageberatung steht auch die Vergütungspolitik der Deka-Gruppe mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken im Einklang. Das Vergütungssystem der Deka-Gruppe ist aufgrund der Anforderungen der Bankenregulierung bereits so ausgestaltet, dass die nachhaltige Strategie der Deka-Gruppe unterstützt wird. Wir stellen im Rahmen unserer Vergütungspolitik, insbesondere im Nachhaltigen Vergütungsplan der DekaBank, der jährlich überprüft wird, sicher, dass die Leistung unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht in einer Weise vergütet oder bewertet wird, die mit unserer Pflicht, im bestmöglichen Interesse der Kundinnen und Kunden zu handeln, kollidiert. Durch die Ausgestaltung des Vergütungssystems werden keine Anreize gesetzt, unverhältnismäßig hohe Risiken einzugehen.
Durch die jährlichen mitarbeiterindividuellen Zielvereinbarungen werden Verhaltensweisen gefördert, welche die Rolle der Deka-Gruppe als kundenorientiertes, innovatives und nachhaltiges Wertpapierhaus unterstützen. Weiterhin ist das Wohlverhalten nach dem Ethikkodex der Deka-Gruppe Bestandteil der variablen Vergütung unser Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Unser Ethikkodex dient als verbindlicher Orientierungsrahmen für ein ethisch und moralisch korrektes Auftreten und Handeln der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Führungskräfte, Vorstandsmitglieder und für Dritte, die im Namen der Deka-Gruppe agieren. Der Ethikkodex schreibt ein nachhaltiges Handeln im ökonomischen, ökologischen und gesellschaftlichen Sinne in Bezug auf nachhaltige Unternehmensführung, nachhaltige Finanzprodukte, nachhaltiges Personalmanagement, Umweltmanagement sowie gesellschaftliches Engagement vor und stellt eine aktive Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten bei unseren Produkten und Dienstleistungen sicher. Der Ethikkodex ist in seiner aktuellen Fassung auf unserer Website abrufbar: Ethikkodex
Um auch in Zukunft ein zuverlässiger Ansprechpartner für unsere Kundinnen und Kunden zu sein, entwickeln wir unsere Vergütungspolitik kontinuierlich, auch entsprechend der aufsichtsrechtlichen Vorgaben, weiter. Dies erfolgt insbesondere im Rahmen der jährlichen Angemessenheitsprüfung, die auch die Prüfung umfasst, ob das Vergütungssystem geschlechtsneutral ausgestaltet ist, so dass eine Entgeltbenachteiligung wegen des Geschlechts bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit ausgeschlossen ist. Aufgrund der wachsenden Bedeutung von Nachhaltigkeit in der Deka-Gruppe planen wir auch, den bewussten Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken in unserer Vergütungspolitik stärker zu verankern, um so mit den Nachhaltigkeitswünschen unserer Kundinnen und Kunden im Einklang zu stehen.
Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in Investitionsentscheidungsprozessen (Artikel 3)
Für uns als Deka Investment GmbH gehört eine verantwortungsvolle Geschäftstätigkeit mit hohem Nachhaltigkeitsanspruch innerhalb unseres Produkt- und Dienstleistungsportfolios zum Selbstverständnis. Zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten gehört für die Deka Investment GmbH auch die Betrachtung von Nachhaltigkeitsrisiken in Investitionsentscheidungsprozessen. Unter einem Nachhaltigkeitsrisiko verstehen wir ein Ereignis oder eine Bedingung in den Bereichen Umwelt (Environmental), Soziales (Social) oder verantwortungsvolle Unternehmensführung (Governance) (im Folgenden „ESG“), dessen bzw. deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investitionen innerhalb der Portfolios unserer Kundinnen und Kunden haben könnte.
Die Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in Investitionsentscheidungen wird dabei über verschiedene Strategien und Prozesse sichergestellt.
Im Rahmen der integrierten ESG-Analyse werden die derzeitigen und künftigen Nachhaltigkeitsaktivitäten von Unternehmen und/oder Staaten analysiert sowie Nachhaltigkeitschancen und -risiken bei der Investitionsentscheidung zugrunde gelegt. Dies erfolgt unter anderem mittels eines betriebsinternen ESG-Risikostufenmodells, indem auf Basis von internem und externem Research für Unternehmen eine ESG-Risikoeinstufung vorgenommen wird.
Beim Management aller Publikumsfonds1 der Deka Investment GmbH kommen zudem grundsätzliche Ausschlusskriterien zum Einsatz:
Hersteller von geächteten und kontroversen Waffen2 sind ausgeschlossen.
In Unternehmen aus dem Bereich Kohleförderung und -verstromung wird nicht investiert, sobald eine festgesetzte Umsatzgrenze überschritten wird.3
Zudem investiert die Deka Investment GmbH nicht in Produkte, die die Preisentwicklung von Grundnahrungsmitteln abbilden.
Um unseren Investitionsentscheidungsprozess zu unterstützen, wurde die hauseigene Research-Plattform um Informationen und Daten zu Nachhaltigkeitsaspekten für alle Anlageklassen erweitert und damit allen Entscheidungsträgern für Investitionsentscheidungen zur Verfügung gestellt. Sie kombiniert externe Daten und ESG-Ratings von Research- bzw. Ratingagenturen mit internen Recherchen sowie Analysen und wird um relevante Erkenntnisse aus Gesprächen mit Unternehmens- und Staatsvertretern ergänzt.
Zudem werden Analysten und Fondsmanager regelmäßig über ESG-Themen sowie Neuerungen in Regulatorik und internen Prozessen geschult.
Unsere Analysten und Fondsmanager haben regelmäßigen Kontakt zu Unternehmen. Dabei werden je nach Branche und Geschäftsmodell des jeweiligen Unternehmens neben Corporate Governance-Themen regelmäßig soziale und umweltbezogene Aspekte der Geschäftstätigkeit angesprochen. Wo sinnvoll, schließt sich die Deka dabei mit anderen Investoren zusammen. Zudem sind unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum stetigen Austausch mit anderen Marktteilnehmern in diversen nationalen und europäischen Initiativen und Arbeitskreisen im Bereich Nachhaltigkeit vertreten.
Die Deka legt bei Ihren Investitionsentscheidungen die Principles for Responsible Investment (PRI) zugrunde. Die Unterzeichner der PRI verpflichten sich unter anderem zur Einbeziehung von ESG-Themen in die Analyse- und Entscheidungsprozesse im Investmentbereich.
Die Sicherstellung der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken in Investitionsentscheidungen ist bei der Deka Investment GmbH durch interne Arbeitsanweisungen festgesetzt. Zur Überprüfung der ESG-Risikoeinstufung von Emittenten wird ein Non-Financial-Risk-Komitee als Kontrollinstrument eingesetzt. Zudem sind im Risikocontrolling der Deka Investment GmbH Prozesse zur Überwachung von Nachhaltigkeitsrisiken implementiert.
Weitere Informationen über die Art und Weise wie Nachhaltigkeitsrisiken in den Investitionsentscheidungsprozessen einbezogen werden, können Sie den jeweiligen vorvertraglichen Informationen der Produkte und bei ausgelagerten Portfoliomanagement-Mandaten der Internetseite des jeweiligen Asset Managers entnehmen.
1Für börsengehandelte Indexfonds (Exchange Traded Funds) der Deka Investment GmbH gelten ausschließlich die Ausschlüsse für Hersteller von geächteten und kontroversen Waffen.
2Zu kontroversen Waffen gehören neben Anti-Personen-Minen und Streumunition, auch Waffen nach der Biowaffenkonvention von 1983, der Chemiewaffenkonvention von 1992 und weiterer UN-Waffenkonventionen aus dem Jahr 1980 (nicht entdeckbare Splitter, Brandwaffen, Landminen und Sprengfallen) sowie die Konvention gegen den Einsatz von blendenden Laserwaffen.
3Bei allen Publikumsfonds der Deka Investment GmbH ab einem Umsatzanteil von 30 % bei Kohleförderung und 40 % bei Kohleverstromung.
Transparenz über nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen auf Unternehmensebene bei Investitionsentscheidungen (Artikel 4)
Mit der Integration der Nachhaltigkeitsstrategie in unsere Geschäftsstrategie hat die Deka-Gruppe die Grundlagen für die systematische und umfassende Berücksichtigung von Klima- und Nachhaltigkeitsaspekten in ihrer Geschäftstätigkeit gelegt. Mit Blick auf eine verantwortungsvolle Unternehmensführung unterstützt die Deka-Gruppe die Prinzipien des UN Global Compact und bekennt sich zu seinen zehn Prinzipien. Die Deka-Gruppe hat für sich das Ziel der Nachhaltigkeit in den Bereichen Unternehmensführung, Produkte, Personalmanagement, Bankbetrieb und gesellschaftliches Engagement festgeschrieben und setzt in diesen Bereichen konsequent Maßnahmen für eine nachhaltige Zukunft um.
Für die Deka Investment GmbH ist es auch vor dem Hintergrund der Höhe des Umfangs des betreuten Investitionsvolumen selbstverständlich, bei ihren Investitionsentscheidungen zur Wahrung ihrer Sorgfaltspflicht nachteilige Auswirkungen von Investitionen bezogen auf die Nachhaltigkeitsfaktoren Umwelt (z.B. Klima- und Umweltschutz), Soziales (z.B. Menschenrechte, Sicherheit und Gesundheit) und Governance (z.B. Transparenz und Berichterstattung, Bekämpfung von Bestechung und Korruption), sogenannte ESG-Faktoren (Enviromental, Social und Governance), zu berücksichtigen. Entsprechend hat die Deka Investment GmbH die nach der EU-Offenlegungsverordnung verpflichtenden ESG-Faktoren in ihren Investitionsentscheidungsprozessen für Investmentfonds und die Vermögensverwaltung verankert. Bei jeder Investitionsentscheidung werden die damit verbunden wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen berücksichtigt, sofern dazu aussagekräftige Daten herangezogen werden können.
Durch die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen im Rahmen der Investitionsentscheidung wird sichergestellt, dass das Anlageziel nicht durch nachteilige Auswirkungen auf andere Nachhaltigkeitsbereiche erreicht wird. Im Rahmen der Investitionsentscheidung erfolgt die Überprüfung von Schwellenwerten bezüglich der nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen. Sollten die Prüfungen eine Überschreitung der Schwellenwerte ergeben, kann dies zum Ausschluss des betrachteten Vermögenswertes führen. Investitionen in Finanzinstrumente mit Bezug zu Unternehmen, die kontroverse Waffen1 herstellen, sind ausgeschlossen. Zusätzlich sind Spekulationen mit Grundnahrungsmitteln ausgeschlossen. Emittenten, bei denen schwere ESG-Verstöße ermittelt werden, werden ebenfalls aus dem Investitionsprozess ausgeschlossen.
Auf diese Weise wird sichergestellt, dass nicht in Finanzinstrumente von Emittenten mit besonders hohen nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen investiert wird bzw. diese bei einer Erhöhung der nachteiligen Auswirkungen als Maßnahme aus dem Anlageuniversum entfernt werden.
Die bei einer Investitionsentscheidung zu berücksichtigenden verbundenen nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen ermittelt die Deka Investment GmbH basierend auf öffentlich verfügbaren Informationen von Emittenten (z.B. aus Geschäfts- und Nachhaltigkeitsberichten), einer Deka internen Researchdatenbank sowie unter Verwendung von Daten von externen Research- bzw. Ratingagenturen.
Darüber hinaus übt die Deka Investment GmbH als Kapitalverwaltungsgesellschaft im Rahmen ihrer Mitwirkungspolicy die Aktionärsrechte aktiv aus. Dazu gehören der konstruktive und zielgerichtete Dialog mit Emittenten sowie die Ausübung von Stimmrechten auf Hauptversammlungen. Ein besonderer Fokus des aktiven Dialogs liegt dabei auf den ESG-Aktivitäten des Emittenten. Dazu finden regelmäßige Investorengespräche mit Vorständen, Aufsichtsräten, Investor Relations und relevanten ESG-Ansprechpartnern statt. Hierbei unterstützt die Deka Investment GmbH die Emittenten bei einer nachhaltigen Ausrichtung sowie bei der Einhaltung nachhaltiger Standards wie den zehn Prinzipien des UN Global Compact, den International Labor Standards (ILO), den Klimazielen der EU, den Sustainable Development Goals (SDGs) und den Anforderungen der Task Force on Climate-related Financial Disclosure (TCFD).
Die Grundsätze der Abstimmungspolitik bei Hauptversammlungen der Deka Investment GmbH sind auf den Internetseiten zu finden. Danach legt die Deka Investment GmbH besonderen Wert auf die soziale und ökologische Verantwortung der Unternehmen. Sollten beispielsweise Unternehmen ihrer sozialen und ökologischen Verantwortung nicht nachkommen, so wird die Deka Investment GmbH, je nach Verantwortlichkeiten, Vorstandsmitglieder und/oder Aufsichtsratsmitglieder nicht entlasten. Die aktuelle Version der Grundsätze der Abstimmungspolitik findet sich auf den Internetseiten der Deka Investment GmbH.
Die Deka Investment GmbH ist Unterzeichner der Initiative der Principles for Responsible Investment (PRI) und nimmt in diesem Rahmen an gemeinsamen Engagement-Initiativen mit anderen globalen Investoren teil. Darüber hinaus ist die Deka Investment GmbH Mitglied der britischen Initiative Farm Animal Investment Risk & Return (FAIRR) und unterstützt seit 2018 die Initiative Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) als Supporter.
Eine vollständige Liste der nachhaltigkeitsbezogenen Mitgliedschaften aller Gesellschaften der Deka-Gruppe findet sich hier.
1Zu kontroversen Waffen gehören neben Anti-Personen-Minen und Streumunition, auch Waffen nach der Biowaffenkonvention von 1983, der Chemiewaffenkonvention von 1992 und weiterer UN-Waffenkonventionen aus dem Jahr 1980 (nicht entdeckbare Splitter, Brandwaffen, Landminen und Sprengfallen) sowie die Konvention gegen den Einsatz von blendenden Laserwaffen.
Transparenz der Vergütungspolitik im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (Artikel 5)
Die ausgeprägte Orientierung an den Bedürfnissen unserer Kundinnen und Kunden sowie den Anforderungen unseres gesellschaftlichen Umfeldes steht im Mittelpunkt unserer Verantwortung. Sie findet ihren Ausdruck auch in einer festen Verankerung von sozialen, ökologischen und auf eine verantwortungsvolle Unternehmensführung bezogenen Kriterien im Rahmen unserer Geschäftsstrategie.
Neben den beschriebenen Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken und nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen in den Investmentprozess und die Anlageberatung steht auch die Vergütungspolitik der Deka-Gruppe mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken im Einklang. Das Vergütungssystem der Deka-Gruppe ist aufgrund der Anforderungen der Bankenregulierung bereits so ausgestaltet, dass die nachhaltige Strategie der Deka-Gruppe unterstützt wird. Wir stellen im Rahmen unserer Vergütungspolitik, insbesondere im Nachhaltigen Vergütungsplan der DekaBank, der jährlich überprüft wird, sicher, dass die Leistung unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht in einer Weise vergütet oder bewertet wird, die mit unserer Pflicht, im bestmöglichen Interesse der Kundinnen und Kunden zu handeln, kollidiert. Durch die Ausgestaltung des Vergütungssystems werden keine Anreize gesetzt, unverhältnismäßig hohe Risiken einzugehen.
Durch die jährlichen mitarbeiterindividuellen Zielvereinbarungen werden Verhaltensweisen gefördert, welche die Rolle der Deka-Gruppe als kundenorientiertes, innovatives und nachhaltiges Wertpapierhaus unterstützen. Weiterhin ist das Wohlverhalten nach dem Ethikkodex der Deka-Gruppe Bestandteil der variablen Vergütung unser Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Unser Ethikkodex dient als verbindlicher Orientierungsrahmen für ein ethisch und moralisch korrektes Auftreten und Handeln der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Führungskräfte, Vorstandsmitglieder und für Dritte, die im Namen der Deka-Gruppe agieren. Der Ethikkodex schreibt ein nachhaltiges Handeln im ökonomischen, ökologischen und gesellschaftlichen Sinne in Bezug auf nachhaltige Unternehmensführung, nachhaltige Finanzprodukte, nachhaltiges Personalmanagement, Umweltmanagement sowie gesellschaftliches Engagement vor und stellt eine aktive Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten bei unseren Produkten und Dienstleistungen sicher. Der Ethikkodex ist in seiner aktuellen Fassung auf unserer Website abrufbar: Ethikkodex
Um auch in Zukunft ein zuverlässiger Ansprechpartner für unsere Kundinnen und Kunden zu sein, entwickeln wir unsere Vergütungspolitik kontinuierlich, auch entsprechend der aufsichtsrechtlichen Vorgaben, weiter. Dies erfolgt insbesondere im Rahmen der jährlichen Angemessenheitsprüfung, die auch die Prüfung umfasst, ob das Vergütungssystem geschlechtsneutral ausgestaltet ist, so dass eine Entgeltbenachteiligung wegen des Geschlechts bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit ausgeschlossen ist. Aufgrund der wachsenden Bedeutung von Nachhaltigkeit in der Deka-Gruppe planen wir auch, den bewussten Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken in unserer Vergütungspolitik stärker zu verankern, um so mit den Nachhaltigkeitswünschen unserer Kundinnen und Kunden im Einklang zu stehen.
Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in Investitionsentscheidungsprozessen (Artikel 3)
Für uns als Deka Vermögensmanagement GmbH inklusive unserer Niederlassung in Luxemburg gehört eine verantwortungsvolle Geschäftstätigkeit mit hohem Nachhaltigkeitsanspruch innerhalb unseres Produkt- und Dienstleistungsportfolios zum Selbstverständnis. Zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten gehört für die Deka Vermögensmanagement GmbH auch die Betrachtung von Nachhaltigkeitsrisiken in Investitionsentscheidungsprozessen dazu. Unter einem Nachhaltigkeitsrisiko verstehen wir ein Ereignis oder eine Bedingung in den Bereichen Umwelt (Environmental), Soziales (Social) oder verantwortungsvolle Unternehmensführung (Governance) (im Folgenden „ESG“), dessen bzw. deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition innerhalb der Portfolios unserer Kundinnen und Kunden haben könnte.
Die Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in Investitionsentscheidungen wird dabei über verschiedene Strategien und Prozesse sichergestellt.
Im Rahmen der integrierten ESG-Analyse werden die derzeitigen und künftigen Nachhaltigkeitsaktivitäten von Unternehmen und/oder Staaten analysiert sowie Nachhaltigkeitschancen und -risiken bei der Investitionsentscheidung zugrunde gelegt. Dies erfolgt unter anderem mittels eines betriebsinternen ESG-Risikostufenmodells, indem auf Basis von internem und externem Research für Unternehmen eine ESG-Risikoeinstufung vorgenommen wird.
Beim Management aller Produkte der Deka Vermögensmanagement GmbH kommen zudem grundsätzliche Ausschlusskriterien zum Einsatz:
Hersteller von geächteten und kontroversen Waffen1 sind ausgeschlossen.
In Unternehmen aus dem Bereich Kohleförderung und -verstromung wird nicht investiert, sobald eine festgesetzte Umsatzgrenze überschritten wird.2
Zudem investiert die Deka Vermögensmanagement GmbH nicht in Produkte, die die Preisentwicklung von Grundnahrungsmitteln abbilden.
Um unseren Investitionsentscheidungsprozess zu unterstützen, wurde die eingesetzte Research-Plattform um Informationen und Daten zu Nachhaltigkeitsaspekten für alle Anlageklassen erweitert und damit allen Entscheidungsträgern für Investitionsentscheidungen zur Verfügung gestellt. Sie kombiniert externe Daten und ESG-Ratings von Research- bzw. Ratingagenturen mit internen Recherchen sowie Analysen und wird um relevante Erkenntnisse aus Gesprächen mit Unternehmens- und Staatsvertretern ergänzt.
Zudem werden unsere Analysten und Fondsmanager regelmäßig über ESG-Themen sowie Neuerungen in Regulatorik und internen Prozessen geschult.
Die Deka Vermögensmanagement GmbH hat regelmäßigen Kontakt zu Unternehmen. Dabei werden je nach Branche und Geschäftsmodell des jeweiligen Unternehmens neben Corporate Governance-Themen regelmäßig soziale und umweltbezogene Aspekte der Geschäftstätigkeit angesprochen. Wo sinnvoll, schließt sich die Deka Vermögensmanagement GmbH dabei mit anderen Investoren zusammen. Zudem sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum stetigen Austausch mit anderen Marktteilnehmern in diversen nationalen und europäischen Initiativen und Arbeitskreisen im Bereich Nachhaltigkeit vertreten.
Die Deka Vermögensmanagement GmbH legt bei ihren Investitionsentscheidungen die Principles for Responsible Investment (PRI) zugrunde. Die Unterzeichner der PRI verpflichten sich unter anderem zur Einbeziehung von ESG-Themen in die Analyse- und Entscheidungsprozesse im Investmentbereich.
Die Sicherstellung der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken in Investitionsentscheidungen ist bei der Deka Vermögensmanagement GmbH durch interne Arbeitsanweisungen festgesetzt. Zur Überprüfung der ESG-Risikoeinstufung von Emittenten wird ein Non-Financial-Risk-Komitee als Kontrollinstrument eingesetzt. Zudem sind im Risikocontrolling der Deka Vermögensmanagement GmbH Prozesse zur Überwachung von Nachhaltigkeitsrisiken implementiert.
Weitere Informationen über die Art und Weise wie Nachhaltigkeitsrisiken in den Investitionsentscheidungsprozessen einbezogen werden, können Sie den jeweiligen vorvertraglichen Informationen der Produkte und bei ausgelagerten Portfoliomanagement-Mandaten der Internetseite des jeweiligen Asset Managers entnehmen.
1Zu kontroversen Waffen gehören neben Anti-Personen-Minen und Streumunition, auch Waffen nach der Biowaffenkonvention von 1983, der Chemiewaffenkonvention von 1992 und weiterer UN-Waffenkonventionen aus dem Jahr 1980 (nicht entdeckbare Splitter, Brandwaffen, Landminen und Sprengfallen) sowie die Konvention gegen den Einsatz von blendenden Laserwaffen.
2Bei allen Produkten der Deka Vermögensmanagement GmbH ab einem Umsatzanteil von 30 % bei Kohleförderung und 40 % bei Kohleverstromung.
Transparenz über nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen auf Unternehmensebene bei Investitionsentscheidungen (Artikel 4)
Mit der Integration der Nachhaltigkeitsstrategie in unsere Geschäftsstrategie hat die Deka-Gruppe die Grundlagen für die systematische und umfassende Berücksichtigung von Klima- und Nachhaltigkeitsaspekten in ihrer Geschäftstätigkeit gelegt. Mit Blick auf eine verantwortungsvolle Unternehmensführung unterstützt die Deka-Gruppe die Prinzipien des UN Global Compact und bekennt sich zu seinen zehn Prinzipien. Die Deka-Gruppe hat für sich das Ziel der Nachhaltigkeit in den Bereichen Unternehmensführung, Produkte, Personalmanagement, Bankbetrieb und gesellschaftliches Engagement festgeschrieben und setzt in diesen Bereichen konsequent Maßnahmen für eine nachhaltige Zukunft um.
Für die Deka Vermögensmanagement GmbH ist es auch vor dem Hintergrund der Höhe des Umfangs des betreuten Investitionsvolumen selbstverständlich, bei ihren Investitionsentscheidungen zur Wahrung ihrer Sorgfaltspflicht nachteilige Auswirkungen von Investitionen bezogen auf die Nachhaltigkeitsfaktoren Umwelt (z.B. Klima- und Umweltschutz), Soziales (z.B. Menschenrechte, Sicherheit und Gesundheit) und Governance (z.B. Transparenz und Berichterstattung, Bekämpfung von Bestechung und Korruption), sogenannte ESG-Faktoren (Enviromental, Social und Governance), zu berücksichtigen.
Entsprechend hat die Deka Vermögensmanagement GmbH die nach der EU-Offenlegungsverordnung verpflichtenden Faktoren in ihren Investitionsentscheidungsprozessen für Investmentfonds und die Vermögensverwaltung fest verankert. Bei jeder Investitionsentscheidung werden die damit verbunden wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen berücksichtigt, sofern dazu aussagekräftige Daten herangezogen werden können.
Durch die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen im Rahmen der Investitionsentscheidung wird sichergestellt, dass das Anlageziel nicht durch nachteilige Auswirkungen auf andere Nachhaltigkeitsbereiche erreicht wird. Im Rahmen der Investitionsentscheidung erfolgt die Überprüfung von Schwellenwerten bezüglich der nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen. Sollten die Prüfungen eine Überschreitung der Schwellenwerte ergeben, kann dies zum Ausschluss des betrachteten Vermögenswertes führen. Investitionen in Finanzinstrumente mit Bezug zu Unternehmen, die kontroverse Waffen1 herstellen, sind ausgeschlossen. Zusätzlich sind Spekulationen mit Grundnahrungsmitteln ausgeschlossen. Emittenten, bei denen schwere ESG-Verstöße ermittelt werden, werden ebenfalls aus dem Investitionsprozess ausgeschlossen. Auf diese Weise wird erreicht, dass nicht in Finanzinstrumente von Emittenten mit besonders hohen nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen investiert wird bzw. diese bei einer Erhöhung der nachteiligen Auswirkungen als Maßnahme aus dem Anlageuniversum entfernt werden.
Die bei einer Investitionsentscheidung zu berücksichtigenden verbundenen nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen ermittelt die Deka Vermögensmanagement GmbH basierend auf öffentlich verfügbaren Informationen von Emittenten (z.B. aus Geschäfts- und Nachhaltigkeitsberichten), einer Deka internen Researchdatenbank sowie unter Verwendung von Daten von externen Research- bzw. Ratingagenturen.
Darüber hinaus übt die Deka Vermögensmanagement GmbH als Kapitalverwaltungsgesellschaft im Rahmen der Mitwirkungspolicy die Aktionärsrechte für die kollektive Vermögensverwaltung aktiv aus. Dazu gehören der konstruktive und zielgerichtete Dialog mit den Unternehmen sowie die Ausübung von Stimmrechten auf Hauptversammlungen. Ein besonderer Fokus des aktiven Dialogs liegt dabei auf den ESG-Aktivitäten des Emittenten. Dazu finden regelmäßige Investorengespräche mit Vorständen, Aufsichtsräten, Investor Relations und relevanten ESG-Ansprechpartnern statt. Hierbei unterstützt die Deka Vermögensmanagement GmbH die Emittenten bei einer nachhaltigen Ausrichtung sowie bei der Einhaltung nachhaltiger Standards wie den zehn Prinzipien des UN Global Compact und den International Labor Standards (ILO), den Klimazielen der EU und den Sustainable Development Goals (SDGs).
Die Grundsätze der Abstimmungspolitik bei Hauptversammlungen der Deka Vermögensmanagement GmbH sind auf den Internetseiten zu finden. Danach legt die Deka Vermögensmanagement GmbH besonderen Wert auf die soziale und ökologische Verantwortung der Unternehmen. Sollten beispielsweise Unternehmen ihrer sozialen und ökologischen Verantwortung nicht nachkommen, so wird die Deka Vermögensmanagement GmbH, je nach Verantwortlichkeiten, Vorstandsmitglieder und/oder Aufsichtsratsmitglieder nicht entlasten. Die aktuelle Version der Grundsätze der Abstimmungspolitik findet sich auf den Internetseiten der Deka Vermögensmanagement GmbH.
Die Deka Vermögensmanagement GmbH ist Unterzeichner der Initiative der Principles for Responsible Investment (PRI) und nimmt in diesem Rahmen an gemeinsamen Engagement-Initiativen mit anderen globalen Investoren teil. Sie ist Mitglied des Bundesverbands Investment und Asset Management, der sich für eine sinnvolle Regulierung des Fondsgeschäfts und für faire Wettbewerbsbedingungen einsetzt. Die Deka Vermögensmanagement GmbH bekennt sich zu den Europäischen Transparenzleitlinien, die zur Offenlegung von Informationen im Rahmen einer verantwortungsvollen Kapitalanlage verpflichten.
Eine vollständige Liste der nachhaltigkeitsbezogenen Mitgliedschaften aller Gesellschaften der Deka-Gruppe findet sich hier.
1Zu kontroversen Waffen gehören neben Anti-Personen-Minen und Streumunition, auch Waffen nach der Biowaffenkonvention von 1983, der Chemiewaffenkonvention von 1992 und weiterer UN-Waffenkonventionen aus dem Jahr 1980 (nicht entdeckbare Splitter, Brandwaffen, Landminen und Sprengfallen) sowie die Konvention gegen den Einsatz von blendenden Laserwaffen.
Transparenz der Vergütungspolitik im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (Artikel 5)
Die ausgeprägte Orientierung an den Bedürfnissen unserer Kundinnen und Kunden sowie den Anforderungen unseres gesellschaftlichen Umfeldes steht im Mittelpunkt unserer Verantwortung. Sie findet ihren Ausdruck auch in einer festen Verankerung von sozialen, ökologischen und auf eine verantwortungsvolle Unternehmensführung bezogenen Kriterien im Rahmen unserer Geschäftsstrategie.
Neben den beschriebenen Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken und nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen in den Investmentprozess und die Anlageberatung steht auch die Vergütungspolitik der Deka-Gruppe mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken im Einklang. Das Vergütungssystem der Deka-Gruppe ist aufgrund der Anforderungen der Bankenregulierung bereits so ausgestaltet, dass die nachhaltige Strategie der Deka-Gruppe unterstützt wird. Wir stellen im Rahmen unserer Vergütungspolitik, insbesondere im Nachhaltigen Vergütungsplan der DekaBank, der jährlich überprüft wird, sicher, dass die Leistung unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht in einer Weise vergütet oder bewertet wird, die mit unserer Pflicht, im bestmöglichen Interesse der Kundinnen und Kunden zu handeln, kollidiert. Durch die Ausgestaltung des Vergütungssystems werden keine Anreize gesetzt, unverhältnismäßig hohe Risiken einzugehen.
Durch die jährlichen mitarbeiterindividuellen Zielvereinbarungen werden Verhaltensweisen gefördert, welche die Rolle der Deka-Gruppe als kundenorientiertes, innovatives und nachhaltiges Wertpapierhaus unterstützen. Weiterhin ist das Wohlverhalten nach dem Ethikkodex der Deka-Gruppe Bestandteil der variablen Vergütung unser Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Unser Ethikkodex dient als verbindlicher Orientierungsrahmen für ein ethisch und moralisch korrektes Auftreten und Handeln der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Führungskräfte, Vorstandsmitglieder und für Dritte, die im Namen der Deka-Gruppe agieren. Der Ethikkodex schreibt ein nachhaltiges Handeln im ökonomischen, ökologischen und gesellschaftlichen Sinne in Bezug auf nachhaltige Unternehmensführung, nachhaltige Finanzprodukte, nachhaltiges Personalmanagement, Umweltmanagement sowie gesellschaftliches Engagement vor und stellt eine aktive Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten bei unseren Produkten und Dienstleistungen sicher. Der Ethikkodex ist in seiner aktuellen Fassung auf unserer Website abrufbar: Ethikkodex
Um auch in Zukunft ein zuverlässiger Ansprechpartner für unsere Kundinnen und Kunden zu sein, entwickeln wir unsere Vergütungspolitik kontinuierlich, auch entsprechend der aufsichtsrechtlichen Vorgaben, weiter. Dies erfolgt insbesondere im Rahmen der jährlichen Angemessenheitsprüfung, die auch die Prüfung umfasst, ob das Vergütungssystem geschlechtsneutral ausgestaltet ist, so dass eine Entgeltbenachteiligung wegen des Geschlechts bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit ausgeschlossen ist. Aufgrund der wachsenden Bedeutung von Nachhaltigkeit in der Deka-Gruppe planen wir auch, den bewussten Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken in unserer Vergütungspolitik stärker zu verankern, um so mit den Nachhaltigkeitswünschen unserer Kundinnen und Kunden im Einklang zu stehen.
Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in Investitionsentscheidungs- und in Anlageberatungsprozessen (Artikel 3)
Bei den nachfolgenden veröffentlichten Informationen handelt es sich um die jeweiligen Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei den jeweiligen Investitionsentscheidungsprozessen der Kapitalverwaltungsgesellschaft Deka Immobilien Investment GmbH (nachfolgend „Deka Immobilien“ genannt):
Für uns als Deka Immobilien gehört eine verantwortungsvolle Geschäftstätigkeit mit hohem Nachhaltigkeitsanspruch innerhalb unseres Produkt- und Dienstleistungsportfolios zum Selbstverständnis. Mit der Integration der Nachhaltigkeitsstrategie in die Geschäftsstrategie hat die Deka-Gruppe bereits vor einigen Jahren die Grundlage geschaffen, Nachhaltigkeit in das gesamte unternehmerische Handeln zu integrieren.
Zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten gehört für Deka Immobilien auch die Betrachtung von Nachhaltigkeitsrisiken in Investitionsentscheidungs- und Anlageberatungsprozessen. Unter einem Nachhaltigkeitsrisiko verstehen wir ein Ereignis oder eine Bedingung in den Bereichen Umwelt (Environmental), Soziales (Social) oder verantwortungsvolle Unternehmensführung (Governance) (im Folgenden „ESG“), dessen bzw. deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition innerhalb der Portfolios unserer Kundinnen und Kunden haben könnte. Diese Effekte können sich auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des jeweils verwalteten Sondervermögens sowie auf unsere Reputation auswirken. Nachhaltigkeitsrisiken können auf alle bekannten Risikoarten einwirken und als Faktor zur Wesentlichkeit dieser Risikoarten beitragen. Beispielhaft sind die Risikoarten Marktrisiko, Liquiditätsrisiko, Kontrahentenrisiko und operationelles Risiko zu nennen.
Die Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in Investitionsentscheidungen bei den verwalteten Sondervermögen und in der Anlageberatung wird über verschiedene Strategien und Prozesse sichergestellt.
Im Rahmen des Assetauswahlprozesses der von uns verwalteten Sondervermögen werden neben wirtschaftlichen Aspekten auch Nachhaltigkeitskriterien (Ökologie, Soziales und Governance) berücksichtigt. Einzelheiten sind dem veröffentlichten Verkaufsprospekt des jeweiligen von uns verwalteten Sondervermögens zu entnehmen. Entsprechendes gilt für die Immobiliendachfonds, bei denen Nachhaltigkeitsrisiken bei der Auswahl der Zielfonds berücksichtigt werden.
Bei den Kreditfonds der Deka Investors Spezialinvestment-AG werden die Investitionsentscheidungen auch auf Basis der Kriterien der jeweiligen Nachhaltigkeitsstrategie getroffen. Besondere Beachtung finden hierbei die Werterhaltung der finanzierten Objekte / Projekte sowohl mit Blick auf physische Risiken wie bspw. Extremereignisse als auch vor dem Hintergrund der notwendigen Wandlung hin zu einer Niedrig-CO2-Wirtschaft. Im Bereich der Infrastrukturfinanzierungen werden vermehrt erneuerbare Energieprojekte finanziert; bei anderen Projekten wird auf die Einhaltung der Equator Principles der Equator Principles Association geachtet.
Im Hinblick auf die Liquiditätsanlage der von uns verwalteten Sondervermögen werden im Rahmen der integrierten ESG-Analyse die derzeitigen und künftigen Nachhaltigkeitsaktivitäten von Unternehmen und/oder Staaten analysiert sowie Nachhaltigkeitschancen und -risiken bei der Investitionsentscheidung zugrunde gelegt. Dies erfolgt unter anderem mittels eines betriebsinternen ESG-Risikostufenmodells, indem auf Basis von internem und externem Research für Unternehmen und Staaten eine ESG-Risikoeinstufung vorgenommen wird.
Beim Management aller Publikumsfonds der Deka Immobilien kommen im Hinblick auf die Liquiditätsanlage zudem grundsätzliche Ausschlusskriterien zum Einsatz.
Hersteller von geächteten und kontroversen Waffen sind ausgeschlossen.1)
In Unternehmen aus dem Bereich Kohleförderung und -verstromung wird nicht investiert, sobald eine festgesetzte Umsatzgrenze überschritten wird.2)
Um unseren Investitionsentscheidungs- und Anlageberatungsprozess zu unterstützen, erfasst die Deka Immobilien relevante Daten, wertet diese aus und lässt diese durch externe Unternehmen validieren. Des Weiteren stellt die Deka Immobilien den Entscheidungsträgern neben der hauseigenen Research-Plattform ergänzende Informationen und Daten zu Nachhaltigkeitsaspekten für die relevanten Anlageklassen zur Verfügung, um ausgewogene Investitionsentscheidungen zu ermöglichen. Sie kombiniert externe Daten und ESG-Ratings von Research- bzw. Ratingagenturen mit internen Recherchen sowie Analysen.
Deka Immobilien legt bei ihren Investitionsentscheidungen die Principles for Responsible Investment (PRI) zugrunde und folgt den Prinzipien des UN Global Compact. Die zehn Prinzipien des Global Compact umfassen Leitlinien zum Umgang mit Menschenrechten, Arbeitsrechten, Korruption und Umweltverstößen. Insbesondere finden diese Standards Beachtung im Rahmen von Investitionsentscheidungen. Doch auch für den Bereich der Anlageberatung erfolgt – wenngleich untergeordneter – eine Orientierung daran.
Zur Sicherstellung der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken in Investitionsentscheidungen und in der Anlageberatung wird derzeit in interne Arbeitsanweisungen erarbeitet. Diese sollen anschließend implementiert werden und für Investitionsentscheidungen bindende Kriterien darstellen.
1)Zu kontroversen Waffen gehören neben Anti-Personen-Minen und Streumunition auch Waffen nach der Biowaffenkonvention von 1983, der Chemiewaffenkonvention von 1992 und weiterer UN-Waffenkonventionen aus dem Jahr 1980 (nicht entdeckbare Splitter, Brandwaffen, Landminen und Sprengfallen) sowie der Konvention gegen den Einsatz von blendenden Laserwaffen.
2)Bei allen direkt gemanagten Immobilienfonds der Deka Immobilien ab einem Umsatzanteil von 30 % bei Kohleförderung und 40 % bei Kohleverstromung.
Transparenz über die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Artikel 4)
Seit dem 10. März 2021 sind die Transparenzvorgaben der Verordnung (EU) 2019/2088 vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor („Offenlegungs-Verordnung“) durch Finanzmarktteilnehmer, darunter die Kapitalverwaltungsgesellschaft Deka Immobilien Investment GmbH (nachfolgend „Deka Immobilien“ genannt) schrittweise umzusetzen. Dies betrifft u.a. auch die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (sog. „nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen“ oder auch „Principal Adverse Impacts“, kurz „PAI“). Bei ihren Investitionsentscheidungen berücksichtigt Deka Immobilien die PAI.
Die nachfolgenden veröffentlichten Informationen beruhen auf den Vorgaben nach Art. 4 der Offenlegungs-Verordnung sowie Art. 4 ff. der delegierten Verordnung (EU) 2022/1288 der Europäischen Kommission vom 6. April 2022 zu technischen Regulierungsstandards zur Offenlegungs-Verordnung (sog. „Regulatory Technical Standards“, kurz: „RTS“). Sie dienen der Transparenz über die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen der Deka Immobilien auf Nachhaltigkeitsfaktoren.
Deka Immobilien berücksichtigt gemäß Art. 4 Abs. 1 lit. a), Abs. 2 der Offenlegungs-Verordnung die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf bestimmte Nachhaltigkeitsfaktoren im nachfolgend dargestellten Umfang.
Unser Auftrag als Kapitalverwaltungsgesellschaft ist, die Treuhandgelder der Anleger im Rahmen einer ökonomischen, ökologischen und gesellschaftlich nachhaltigen Geschäftsausrichtung anzulegen und zu verwalten. Deswegen werden bei jeder (Investitions-) Entscheidung die Vor- und die Nachteile der jeweiligen Investition sorgfältig evaluiert und gegeneinander abgewogen.
Für Deka Immobilien ist es auch vor dem Hintergrund der Höhe des Umfangs des betreuten Investitionsvolumens selbstverständlich, bei ihren Investitionsentscheidungen nachteilige Auswirkungen von Investitionen bezogen auf die Nachhaltigkeitsfaktoren Umwelt, Soziales und Governance, sogenannte ESG-Faktoren (Environmental, Social und Governance), zu berücksichtigen. Entsprechend hat Deka Immobilien die nach der Offenlegungs-Verordnung verpflichtenden ESG-Faktoren in ihren Investitionsentscheidungsprozessen für Immobilienfonds, Immobilien Dachfonds und Kreditfonds verankert.
Durch die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen im Rahmen der Investitionsentscheidung wird sichergestellt, dass das Anlageziel nicht durch nachteilige Auswirkungen zu Lasten anderer Nachhaltigkeitsbereiche erreicht wird.
Im Folgenden werden die wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen getroffener Investitionsentscheidungen in Bezug auf Immobilien beschrieben und dargestellt, wie diese bestimmt werden und wie ihnen begegnet wird. Es geht somit um eine gesamthafte Analyse aller Investitionsentscheidungen (Ankauf und Bestandsmanagement), nicht nur um Investitionen, die der Nachhaltigkeit dienen. Jede Entscheidung, auch die Investitionsentscheidung, geht naturgemäß mit Vor- und Nachteilen, Chancen und Risiken einher.
Neben vielen positiven Effekten, welche letztlich die Begründung für die Investition ausmachen, bestehen möglicherweise auch nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen. Diese sollen hier dargestellt werden.
Die Möglichkeit zur Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen hängt maßgeblich von der Verfügbarkeit entsprechender Informationen im Markt ab. Nicht für alle Vermögensgegenstände, in die Deka Immobilien über die verwalteten Fonds und Mandate investiert, sind die benötigten Daten in ausreichendem Umfang und in der erforderlichen Qualität vorhanden. Dort, wo dies der Fall ist, berücksichtigen wir diese bereits heute. Hinsichtlich der Vermögensgegenstände im Bestand arbeiten wir fortlaufend an einer Verbesserung der Datenlage.
Nachhaltigkeitsfaktoren unterteilen sich in Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Mögliche nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren werden anhand von sog. Nachhaltigkeitsindikatoren gemessen. Die RTS enthalten im Annex I Konkretisierungen, welche Nachhaltigkeitsindikatoren abhängig von dem jeweiligen Vermögensgegenstand, in den investiert wird, heranzuziehen sind.
Bei Investitionen in Immobilien-Vermögenswerte sehen die RTS vor, dass als sog. „Pflichtindikatoren“ herangezogen werden müssen: (i) Engagement in fossilen Brennstoffen durch die Investition in Immobilien und (ii) Engagement in Immobilien mit schlechter Energieeffizienz.
Darüber hinaus stehen nach den RTS folgende sog. „Wahlindikatoren“ für Investitionen in Immobilien zur Verfügung: (i) Treibhausgasemissionen, (ii) Intensität des Energieverbrauchs, (iii) Abfallerzeugung im Betrieb, (iv) Rohstoffverbrauch für Neubauten und größere Renovierungen sowie (v) Verbauung.
Deka Immobilien hat für sämtliche Finanzprodukte eine relative Bewertung der einzelnen Wahlindikatoren zueinander durchgeführt. Die Energieverbrauchsintensität hat sich von diesen Wahlindikatoren für die Nachhaltigkeitsberichtserstattung der Deka Immobilien als am besten geeignet erwiesen, da Deka Immobilien in ihrer Nachhaltigkeitsstrategie neben der Reduktion der CO2-Emissionen auch die Gebäudeeffizienz konsequent verbessern möchte. Hier zeigt sich der Energieverbrauch als der am besten geeignete Indikator zur Verfolgung beider Ziele. Im Hinblick auf die übrigen Wahlindikatoren für den Immobilienbereich hat die Bewertung durch die Deka Immobilien hingegen ergeben, dass deren Eintrittswahrscheinlichkeiten bei den hier relevanten Assets gegenüber den Auswirkungen des Energieverbrauchs eher niedrig sind. Ebenso wäre auch deren Auswirkungsgrad im Vergleich zu der enormen Bedeutung des Energieverbrauchs eher gering.
In der Immobilienwirtschaft können insbesondere die Immobilien, die in irgendeiner Form in den Abbau, die Lagerung, den Transport oder die Produktion fossiler Brennstoffe involviert sind, eine nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkung haben. Aus diesem Grund wird der Anteil dieser Immobilien am Portfolio gemessen und künftig entsprechend den von der Offenlegungs-Verordnung vorgesehenen, aber noch nicht erlassenen, technischen Regulierungsstandards, voraussichtlich jährlich, offengelegt. Konkret bedeutet dies: Erfasst wird der Investitionsanteil der Liegenschaften in den Immobilien-Portfolios, der aktiv in den Abbau, die Lagerung, den Transport oder die Herstellung von fossilen Energieträgern zum Konsum oder Verbrauch durch Dritte involviert ist. Dies sind insbesondere Tankstellen im Sinne von Kraftstoffumschlagplätzen oder Lagereinrichtungen für den Weiterverkauf. Unberücksichtigt bleiben z.B. Gebäude mit Heizöl- oder Gastanks für den unmittelbaren Betrieb von Heizungen im Objekt oder Dieselbehältnisse für Notstromaggregate.
Der umweltgerechte Betrieb gemäß länderspezifischer Verordnungen wird gewährleistet und durch die regional tätigen externen Property Manager überwacht.
Weiterhin haben energie-ineffiziente Immobilien eine besondere nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkung. Deswegen wird zukünftig der Anteil der Immobilien, die vor dem 31.12.2020 gebaut wurden und eine Energieeffizienzklasse von C oder schlechter aufweisen, und der Immobilien, die nach dem 31.12.2020 gebaut wurden und nicht dem Standard eines Niedrigstenergiegebäudes nach EU Verordnung (EU) 2018/1999 vom 11.12.2018 entsprechen, erfasst und ins Verhältnis zum Verkehrswert der in die Betrachtung einbezogenen Immobilien gestellt.1
Diese Quote wird kontinuierlich überwacht. Es wird eine kontinuierliche Verbesserung sowohl durch selektiven Zukauf von Immobilien mit einer sehr guten Energieeffizienz, als auch durch energetisch wirksame Maßnahmen im Bestandsportfolio angestrebt. Im Einzelfall können diese Portfoliooptimierungen auch durch den Verkauf ineffizienter Immobilien erreicht werden. Die einschlägigen EU-Richtlinien bzw. die länderspezifischen Vorgaben bilden die Bezugsgröße.
Ebenso relevant für die nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen ist die Energieverbrauchsintensität in der Immobilienwirtschaft. Durch Bestandshalter von Nicht-Wohngebäuden kann insbesondere der Energieverbrauch für Heizen, Lüften, Kühlen und für zentrale Beleuchtung gemessen, überwacht und beeinflusst werden.
Um die Veränderung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen durch Investitionen in das Sondervermögen zu erfassen und nach Möglichkeit zu verringern, wird zukünftig die Energieverbrauchsintensität gemessen sowie kontinuierlich evaluiert. Ausgewiesen wird der (beeinflussbare) Jahresenergieverbrauch des Gesamtimmobilienbestandes in GWh pro m² Energiebezugsfläche. Das energetische Verhalten der Mieter ist nicht Gegenstand der Betrachtung. Anhand von Green Lease Vereinbarungen werden energetische Einflussfaktoren im Mieterverhalten transparent gemacht.
Es wird eine sukzessive Reduktion des Energieverbrauchs im Portfolio durch energetisch wirksame Maßnahmen, und/oder einen vermehrten Fokus auf Ankäufe von Immobilien mit einer sehr guten Energieeffizienz, angestrebt. Der Energieverbrauch wird über eine Portfolioanalyse kontinuierlich überprüft und daraus bei Bedarf geeignete Maßnahmen abgeleitet und umgesetzt.
CO2 als bekanntes Treibhausgas fördert die Klimaerwärmung. Es führt zu ansteigenden Extremwetterereignissen und Veränderungen der Wasserlinien durch abschmelzende Polkappen. Diese Entwicklungen können dem Anlageauftrag zur Sicherung und Mehrung von Immobilienwerten entgegenstehen. Durch Klimaerwärmung können unter anderem größere Schäden an Immobilien verursacht werden. Daneben birgt ein großer CO2-Fußabdruck Kostenrisiken, unter anderem in Bezug auf die Betriebskosten, auf eine CO2-Besteuerung, auf Versicherungsgebühren sowie auf zusätzliche Investitionsanforderungen zur energetischen Sanierung von Immobilien.
Letztlich geht die Mehrzahl der Investitionen in Immobilien mit einem Einfluss auf CO2-Emissionen einher, weshalb alle Investitionen vor dem Hintergrund der negativen nachhaltigen Auswirkungen auf energetische Effekte analysiert werden.
Die nach der Offenlegungs-Verordnung verpflichtenden Faktoren zu den wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen werden ebenfalls in den Deka Immobilien Dachfonds berücksichtigt. Bei jeder Investitionsentscheidung werden die damit verbunden wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen berücksichtigt, sofern dazu aussagekräftige Daten herangezogen werden können. Bei Investitionen in Immobilienzielfonds ist die Deka Immobilien auf die Zulieferung von Daten von Dritten angewiesen. Im Rahmen der Investitionsentscheidung erfolgt die Überprüfung von Schwellenwerten bezüglich der nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen. Sollten die Prüfungen eine Überschreitung der Schwellenwerte ergeben, kann dies zum Ausschluss des betrachteten Vermögenswertes führen.
Die Kreditfonds der Deka Investors Spezialinvestment-AG investieren ausschließlich in Kredite, die von der DekaBank begeben wurden. Im Ankaufsprozess der Finanzierungen in die Kreditfonds von Deka Immobilien wird sichergestellt, dass die wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen berücksichtigt werden. Dabei ist zu beachten, dass es unterschiedliche Finanzierungssegmente gibt, die nicht alle durch die PAI- Vorgaben der Offenlegungs-Verordnung abgedeckt sind. Für die Segmente Transportmittel- und Infrastrukturfinanzierungen sind deshalb PAI analog zu Immobilien definiert worden, die auf Energieeffizienz und CO2-Ausstoß fokussieren.
Die bei relevanten Investitionsentscheidungen zu berücksichtigenden nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen ermittelt die Deka Immobilien basierend auf internen Informationen zu Energieverbräuchen sowie Objektinformationen, öffentlich verfügbaren Informationen von Emittenten (z.B. aus Geschäfts- und Nachhaltigkeits-berichten, Datenbanken), einem Deka internen Research und unter Verwendung von Daten und ESG-Ratings von externen Research- bzw. Ratingagenturen.
Die Deka Immobilien hat die BVI-Leitlinien für ein nachhaltiges Immobilienportfoliomanagement und den Branchenkodex des Zentralen Immobilien Ausschusses (ZIA) anerkannt und verpflichtet sich zu deren Einhaltung. Darüber hinaus erkennt die Deka Immobilien den UN Global Compact, die Principles for Responsible Investment (PRI) und den Deutschen Nachhaltigkeitskodex an und berücksichtigt die darin verankerten Prinzipien.
Bei den Tätigkeiten der Deka Immobilien im Bereich Anlageberatung werden derzeit noch keine PAI berücksichtigt. Die Anlageberatung erfolgt insbesondere im Hinblick auf Infrastrukturfonds. Diese Entscheidung wurde getroffen, weil Deka Immobilien es im Bereich der Anlageberatung mit Fremdprodukten zu tun hat und hier anders als bei den von ihr selbst entwickelten und verwalteten Produkten weniger Einfluss auf die Verfügbarkeit und Genauigkeit der Daten nehmen kann, die für die Berücksichtigung und Berichterstattung bezüglich PAI unabdingbar sind. Die Deka Immobilien ist ständig bestrebt, die Verfügbarkeit von Daten bezüglich der Produkte im Bereich der Anlageberatung zu verbessern.
Aufgrund der Art der Geschäftstätigkeit hat die Deka Immobilen keine Mitwirkungsregelungen implementiert, sie unterliegt nicht dem rechtlichen Anwendungsbereich des Artikel 3g der Richtlinie 2007/36/EG. Bei der Auswahl von relevanten liquiden Finanzprodukten werden dennoch grundsätzlich hohe Anforderungen an die Nachhaltigkeitsaspekte gestellt.
1Einbezogen werden die Immobilien, die unter eine dieser Vorschriften, Energieausweispflicht oder Verordnung zu Niedrigstenergiegebäude, fallen.
Transparenz der Vergütungspolitik im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (Artikel 5)
Die ausgeprägte Orientierung an den Bedürfnissen unserer Kunden sowie den Anforderungen unseres gesellschaftlichen Umfeldes steht im Mittelpunkt unserer Verantwortung. Sie findet ihren Ausdruck auch in einer festen Verankerung von sozialen, ökologischen und auf eine verantwortungsvolle Unternehmensführung bezogenen Kriterien im Rahmen unserer Geschäftsstrategie.
Neben den beschriebenen Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken und nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen in dem Investmentprozess und der Anlageberatung steht auch die Vergütungspolitik der Deka-Gruppe mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken im Einklang. Wir stellen im Rahmen unserer Vergütungspolitik sicher, dass die Leistung unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht in einer Weise vergütet oder bewertet wird, die mit unserer Pflicht, im bestmöglichen Interesse der Kundinnen und Kunden zu handeln, kollidiert.
Durch die jährlichen mitarbeiterindividuellen Zielvereinbarungen werden Verhaltensweisen gefördert, welche die Rolle der Deka-Gruppe als kundenorientiertes, innovatives und nachhaltiges Wertpapierhaus unterstützen. Weiterhin ist das Wohlverhalten nach dem Ethikkodex der Deka Gruppe Bestandteil der variablen Vergütung unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Unser Ethikkodex dient als verbindlicher Orientierungsrahmen für ein ethisch und moralisch korrektes Auftreten und Handeln der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Führungskräfte, Vorstandsmitglieder und für Dritte, die im Namen der Deka-Gruppe agieren. Der Ethikkodex schreibt ein nachhaltiges Handeln im ökonomischen, ökologischen und gesellschaftlichen Sinne in Bezug auf nachhaltige Unternehmensführung, nachhaltige Finanzprodukte, nachhaltiges Personalmanagement, Umweltmanagement sowie gesellschaftliches Engagement vor und stellt eine aktive Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten bei unseren Produkten und Dienstleistungen sicher. Der Ethikkodex ist in seiner aktuellen Fassung auf unserer Website abrufbar: Ethikkodex
Um auch in Zukunft ein zuverlässiger Ansprechpartner für unsere Kundinnen und Kunden zu sein, entwickeln wir unsere Vergütungspolitik kontinuierlich, auch entsprechend der aufsichtsrechtlichen Vorgaben, weiter. Aufgrund der wachsenden Bedeutung von Nachhaltigkeit in der Deka-Gruppe planen wir auch, den bewussten Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken in unserer Vergütungspolitik stärker zu verankern, um so mit den Nachhaltigkeitswünschen unserer Kundinnen und Kunden im Einklang zu stehen.
Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in Investitionsentscheidungs- und in Anlageberatungsprozessen (Artikel 3)
Bei den nachfolgenden veröffentlichten Informationen handelt es sich um die jeweiligen Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei den jeweiligen Investitionsentscheidungsprozessen der Kapitalverwaltungsgesellschaft WestInvest Gesellschaft für Investmentfonds mbH (nachfolgend aufgrund Konzernzugehörigkeit „Deka Immobilien“ genannt):
Für uns als Deka Immobilien gehört eine verantwortungsvolle Geschäftstätigkeit mit hohem Nachhaltigkeitsanspruch innerhalb unseres Produkt- und Dienstleistungsportfolios zum Selbstverständnis. Mit der Integration der Nachhaltigkeitsstrategie in die Geschäftsstrategie hat die Deka-Gruppe bereits vor einigen Jahren die Grundlage geschaffen, Nachhaltigkeit in das gesamte unternehmerische Handeln zu integrieren.
Zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten gehört für Deka Immobilien auch die Betrachtung von Nachhaltigkeitsrisiken in Investitionsentscheidungs- und Anlageberatungsprozessen. Unter einem Nachhaltigkeitsrisiko verstehen wir ein Ereignis oder eine Bedingung in den Bereichen Umwelt (Environmental), Soziales (Social) oder verantwortungsvolle Unternehmensführung (Governance) (im Folgenden „ESG“), dessen bzw. deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition innerhalb der Portfolios unserer Kundinnen und Kunden haben könnte. Diese Effekte können sich auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des jeweils verwalteten Sondervermögens sowie auf unsere Reputation auswirken. Nachhaltigkeitsrisiken können auf alle bekannten Risikoarten einwirken und als Faktor zur Wesentlichkeit dieser Risikoarten beitragen. Beispielhaft sind die Risikoarten Marktrisiko, Liquiditätsrisiko, Kontrahentenrisiko und operationelles Risiko zu nennen.
Die Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in Investitionsentscheidungen bei den verwalteten Sondervermögen und in der Anlageberatung wird über verschiedene Strategien und Prozesse sichergestellt.
Im Rahmen des Assetauswahlprozesses der von uns verwalteten Sondervermögen werden neben wirtschaftlichen Aspekten auch Nachhaltigkeitskriterien (Ökologie, Soziales und Governance) berücksichtigt. Einzelheiten sind dem veröffentlichten Verkaufsprospekt des jeweiligen von uns verwalteten Sondervermögens zu entnehmen. Entsprechendes gilt für die Immobiliendachfonds, bei denen Nachhaltigkeitsrisiken bei der Auswahl der Zielfonds berücksichtigt werden.
Bei den Kreditfonds der Deka Investors Spezialinvestment-AG werden die Investitionsentscheidungen auch auf Basis der Kriterien der jeweiligen Nachhaltigkeitsstrategie getroffen. Besondere Beachtung finden hierbei die Werterhaltung der finanzierten Objekte / Projekte sowohl mit Blick auf physische Risiken wie bspw. Extremereignisse als auch vor dem Hintergrund der notwendigen Wandlung hin zu einer Niedrig-CO2-Wirtschaft. Im Bereich der Infrastrukturfinanzierungen werden vermehrt erneuerbare Energieprojekte finanziert; bei anderen Projekten wird auf die Einhaltung der Equator Principles der Equator Principles Association geachtet.
Im Hinblick auf die Liquiditätsanlage der von uns verwalteten Sondervermögen werden im Rahmen der integrierten ESG-Analyse die derzeitigen und künftigen Nachhaltigkeitsaktivitäten von Unternehmen und/oder Staaten analysiert sowie Nachhaltigkeitschancen und -risiken bei der Investitionsentscheidung zugrunde gelegt. Dies erfolgt unter anderem mittels eines betriebsinternen ESG-Risikostufenmodells, indem auf Basis von internem und externem Research für Unternehmen und Staaten eine ESG-Risikoeinstufung vorgenommen wird.
Beim Management aller Publikumsfonds der Deka Immobilien kommen im Hinblick auf die Liquiditätsanlage zudem grundsätzliche Ausschlusskriterien zum Einsatz.
Hersteller von geächteten und kontroversen Waffen sind ausgeschlossen.1)
In Unternehmen aus dem Bereich Kohleförderung und -verstromung wird nicht investiert, sobald eine festgesetzte Umsatzgrenze überschritten wird.2)
Um unseren Investitionsentscheidungs- und Anlageberatungsprozess zu unterstützen, erfasst die Deka Immobilien relevante Daten, wertet diese aus und lässt diese durch externe Unternehmen validieren. Des Weiteren stellt die Deka Immobilien den Entscheidungsträgern neben der hauseigenen Research-Plattform ergänzende Informationen und Daten zu Nachhaltigkeitsaspekten für die relevanten Anlageklassen zur Verfügung, um ausgewogene Investitionsentscheidungen zu ermöglichen. Sie kombiniert externe Daten und ESG-Ratings von Research- bzw. Ratingagenturen mit internen Recherchen sowie Analysen.
Deka Immobilien legt bei ihren Investitionsentscheidungen die Principles for Responsible Investment (PRI) zugrunde und folgt den Prinzipien des UN Global Compact. Die zehn Prinzipien des Global Compact umfassen Leitlinien zum Umgang mit Menschenrechten, Arbeitsrechten, Korruption und Umweltverstößen. Insbesondere finden diese Standards Beachtung im Rahmen von Investitionsentscheidungen. Doch auch für den Bereich der Anlageberatung erfolgt – wenngleich untergeordneter – eine Orientierung daran.
Zur Sicherstellung der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken in Investitionsentscheidungen und in der Anlageberatung wird derzeit in interne Arbeitsanweisungen erarbeitet. Diese sollen anschließend implementiert werden und für Investitionsentscheidungen bindende Kriterien darstellen.
1)Zu kontroversen Waffen gehören neben Anti-Personen-Minen und Streumunition auch Waffen nach der Biowaffenkonvention von 1983, der Chemiewaffenkonvention von 1992 und weiterer UN-Waffenkonventionen aus dem Jahr 1980 (nicht entdeckbare Splitter, Brandwaffen, Landminen und Sprengfallen) sowie der Konvention gegen den Einsatz von blendenden Laserwaffen.
2Bei allen direkt gemanagten Immobilienfonds der Deka Immobilien ab einem Umsatzanteil von 30 % bei Kohleförderung und 40 % bei Kohleverstromung.
Transparenz über die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Artikel 4)
Seit dem 10. März 2021 sind die Transparenzvorgaben der Verordnung (EU) 2019/2088 vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor („Offenlegungs-Verordnung“) durch Finanzmarktteilnehmer, darunter die Kapitalverwaltungsgesellschaft WestInvest Gesellschaft für Investmentfonds mbH (nachfolgend aufgrund von Konzernzugehörigkeit „Deka Immobilien“ genannt) schrittweise umzusetzen. Dies betrifft u.a. auch die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (sog. „nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen“ oder auch „Principal Adverse Impacts“, kurz „PAI“). Bei ihren Investitionsentscheidungen berücksichtigt Deka Immobilien die PAI.
Die nachfolgenden veröffentlichten Informationen beruhen auf den Vorgaben nach Art. 4 der Offenlegungs-Verordnung sowie Art. 4 ff. der delegierten Verordnung (EU) 2022/1288 der Europäischen Kommission vom 6. April 2022 zu technischen Regulierungsstandards zur Offenlegungs-Verordnung (sog. „Regulatory Technical Standards“, kurz: „RTS“). Sie dienen der Transparenz über die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen der Deka Immobilien auf Nachhaltigkeitsfaktoren.
Deka Immobilien berücksichtigt gemäß Art. 4 Abs. 1 lit. a), Abs. 2 der Offenlegungs-Verordnung die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf bestimmte Nachhaltigkeitsfaktoren im nachfolgend dargestellten Umfang.
Unser Auftrag als Kapitalverwaltungsgesellschaft ist, die Treuhandgelder der Anleger im Rahmen einer ökonomischen, ökologischen und gesellschaftlich nachhaltigen Geschäftsausrichtung anzulegen und zu verwalten. Deswegen werden bei jeder (Investitions-) Entscheidung die Vor- und die Nachteile der jeweiligen Investition sorgfältig evaluiert und gegeneinander abgewogen.
Für Deka Immobilien ist es auch vor dem Hintergrund der Höhe des Umfangs des betreuten Investitionsvolumens selbstverständlich, bei ihren Investitionsentscheidungen nachteilige Auswirkungen von Investitionen bezogen auf die Nachhaltigkeitsfaktoren Umwelt, Soziales und Governance, sogenannte ESG-Faktoren (Environmental, Social und Governance), zu berücksichtigen. Entsprechend hat Deka Immobilien die nach der Offenlegungs-Verordnung verpflichtenden ESG-Faktoren in ihren Investitionsentscheidungsprozessen für Immobilienfonds, Immobilien Dachfonds und Kreditfonds verankert.
Durch die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen im Rahmen der Investitionsentscheidung wird sichergestellt, dass das Anlageziel nicht durch nachteilige Auswirkungen zu Lasten anderer Nachhaltigkeitsbereiche erreicht wird.
Im Folgenden werden die wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen getroffener Investitionsentscheidungen in Bezug auf Immobilien beschrieben und dargestellt, wie diese bestimmt werden und wie ihnen begegnet wird. Es geht somit um eine gesamthafte Analyse aller Investitionsentscheidungen (Ankauf und Bestandsmanagement), nicht nur um Investitionen, die der Nachhaltigkeit dienen. Jede Entscheidung, auch die Investitionsentscheidung, geht naturgemäß mit Vor- und Nachteilen, Chancen und Risiken einher.
Neben vielen positiven Effekten, welche letztlich die Begründung für die Investition ausmachen, bestehen möglicherweise auch nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen. Diese sollen hier dargestellt werden.
Die Möglichkeit zur Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen hängt maßgeblich von der Verfügbarkeit entsprechender Informationen im Markt ab. Nicht für alle Vermögensgegenstände, in die Deka Immobilien über die verwalteten Fonds und Mandate investiert, sind die benötigten Daten in ausreichendem Umfang und in der erforderlichen Qualität vorhanden. Dort, wo dies der Fall ist, berücksichtigen wir diese bereits heute. Hinsichtlich der Vermögensgegenstände im Bestand arbeiten wir fortlaufend an einer Verbesserung der Datenlage.
Nachhaltigkeitsfaktoren unterteilen sich in Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Mögliche nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren werden anhand von sog. Nachhaltigkeitsindikatoren gemessen. Die RTS enthalten im Annex I Konkretisierungen, welche Nachhaltigkeitsindikatoren abhängig von dem jeweiligen Vermögensgegenstand, in den investiert wird, heranzuziehen sind.
Bei Investitionen in Immobilien-Vermögenswerte sehen die RTS vor, dass als sog. „Pflichtindikatoren“ herangezogen werden müssen: (i) Engagement in fossilen Brennstoffen durch die Investition in Immobilien und (ii) Engagement in Immobilien mit schlechter Energieeffizienz.
Darüber hinaus stehen nach den RTS folgende sog. „Wahlindikatoren“ für Investitionen in Immobilien zur Verfügung: (i) Treibhausgasemissionen, (ii) Intensität des Energieverbrauchs, (iii) Abfallerzeugung im Betrieb, (iv) Rohstoffverbrauch für Neubauten und größere Renovierungen sowie (v) Verbauung.
Deka Immobilien hat für sämtliche Finanzprodukte eine relative Bewertung der einzelnen Wahlindikatoren zueinander durchgeführt. Die Energieverbrauchsintensität hat sich von diesen Wahlindikatoren für die Nachhaltigkeitsberichtserstattung der Deka Immobilien als am besten geeignet erwiesen, da Deka Immobilien in ihrer Nachhaltigkeitsstrategie neben der Reduktion der CO2-Emissionen auch die Gebäudeeffizienz konsequent verbessern möchte. Hier zeigt sich der Energieverbrauch als der am besten geeignete Indikator zur Verfolgung beider Ziele. Im Hinblick auf die übrigen Wahlindikatoren für den Immobilienbereich hat die Bewertung durch die Deka Immobilien hingegen ergeben, dass deren Eintrittswahrscheinlichkeiten bei den hier relevanten Assets gegenüber den Auswirkungen des Energieverbrauchs eher niedrig sind. Ebenso wäre auch deren Auswirkungsgrad im Vergleich zu der enormen Bedeutung des Energieverbrauchs eher gering.
In der Immobilienwirtschaft können insbesondere die Immobilien, die in irgendeiner Form in den Abbau, die Lagerung, den Transport oder die Produktion fossiler Brennstoffe involviert sind, eine nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkung haben. Aus diesem Grund wird der Anteil dieser Immobilien am Portfolio gemessen und künftig entsprechend den von der Offenlegungs-Verordnung vorgesehenen, aber noch nicht erlassenen, technischen Regulierungsstandards, voraussichtlich jährlich, offengelegt. Konkret bedeutet dies: Erfasst wird der Investitionsanteil der Liegenschaften in den Immobilien-Portfolios, der aktiv in den Abbau, die Lagerung, den Transport oder die Herstellung von fossilen Energieträgern zum Konsum oder Verbrauch durch Dritte involviert ist. Dies sind insbesondere Tankstellen im Sinne von Kraftstoffumschlagplätzen oder Lagereinrichtungen für den Weiterverkauf. Unberücksichtigt bleiben z.B. Gebäude mit Heizöl- oder Gastanks für den unmittelbaren Betrieb von Heizungen im Objekt oder Dieselbehältnisse für Notstromaggregate.
Der umweltgerechte Betrieb gemäß länderspezifischer Verordnungen wird gewährleistet und durch die regional tätigen externen Property Manager überwacht.
Weiterhin haben energie-ineffiziente Immobilien eine besondere nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkung. Deswegen wird zukünftig der Anteil der Immobilien, die vor dem 31.12.2020 gebaut wurden und eine Energieeffizienzklasse von C oder schlechter aufweisen, und der Immobilien, die nach dem 31.12.2020 gebaut wurden und nicht dem Standard eines Niedrigstenergiegebäudes nach EU Verordnung (EU) 2018/1999 vom 11.12.2018 entsprechen, erfasst und ins Verhältnis zum Verkehrswert der in die Betrachtung einbezogenen Immobilien gestellt.1
Diese Quote wird kontinuierlich überwacht. Es wird eine kontinuierliche Verbesserung sowohl durch selektiven Zukauf von Immobilien mit einer sehr guten Energieeffizienz, als auch durch energetisch wirksame Maßnahmen im Bestandsportfolio angestrebt. Im Einzelfall können diese Portfoliooptimierungen auch durch den Verkauf ineffizienter Immobilien erreicht werden. Die einschlägigen EU-Richtlinien bzw. die länderspezifischen Vorgaben bilden die Bezugsgröße.
Ebenso relevant für die nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen ist die Energieverbrauchsintensität in der Immobilienwirtschaft. Durch Bestandshalter von Nicht-Wohngebäuden kann insbesondere der Energieverbrauch für Heizen, Lüften, Kühlen und für zentrale Beleuchtung gemessen, überwacht und beeinflusst werden.
Um die Veränderung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen durch Investitionen in das Sondervermögen zu erfassen und nach Möglichkeit zu verringern, wird zukünftig die Energieverbrauchsintensität gemessen sowie kontinuierlich evaluiert. Ausgewiesen wird der (beeinflussbare) Jahresenergieverbrauch des Gesamtimmobilienbestandes in GWh pro m² Energiebezugsfläche. Das energetische Verhalten der Mieter ist nicht Gegenstand der Betrachtung. Anhand von Green Lease Vereinbarungen werden energetische Einflussfaktoren im Mieterverhalten transparent gemacht.
Es wird eine sukzessive Reduktion des Energieverbrauchs im Portfolio durch energetisch wirksame Maßnahmen, und/oder einen vermehrten Fokus auf Ankäufe von Immobilien mit einer sehr guten Energieeffizienz, angestrebt. Der Energieverbrauch wird über eine Portfolioanalyse kontinuierlich überprüft und daraus bei Bedarf geeignete Maßnahmen abgeleitet und umgesetzt.
CO2 als bekanntes Treibhausgas fördert die Klimaerwärmung. Es führt zu ansteigenden Extremwetterereignissen und Veränderungen der Wasserlinien durch abschmelzende Polkappen. Diese Entwicklungen können dem Anlageauftrag zur Sicherung und Mehrung von Immobilienwerten entgegenstehen. Durch Klimaerwärmung können unter anderem größere Schäden an Immobilien verursacht werden. Daneben birgt ein großer CO2-Fußabdruck Kostenrisiken, unter anderem in Bezug auf die Betriebskosten, auf eine CO2-Besteuerung, auf Versicherungsgebühren sowie auf zusätzliche Investitionsanforderungen zur energetischen Sanierung von Immobilien.
Letztlich geht die Mehrzahl der Investitionen in Immobilien mit einem Einfluss auf CO2-Emissionen einher, weshalb alle Investitionen vor dem Hintergrund der negativen nachhaltigen Auswirkungen auf energetische Effekte analysiert werden.
Die nach der Offenlegungs-Verordnung verpflichtenden Faktoren zu den wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen werden ebenfalls in den Deka Immobilien Dachfonds berücksichtigt. Bei jeder Investitionsentscheidung werden die damit verbunden wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen berücksichtigt, sofern dazu aussagekräftige Daten herangezogen werden können. Bei Investitionen in Immobilienzielfonds ist die Deka Immobilien auf die Zulieferung von Daten von Dritten angewiesen. Im Rahmen der Investitionsentscheidung erfolgt die Überprüfung von Schwellenwerten bezüglich der nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen. Sollten die Prüfungen eine Überschreitung der Schwellenwerte ergeben, kann dies zum Ausschluss des betrachteten Vermögenswertes führen.
Die Kreditfonds der Deka Investors Spezialinvestment-AG investieren ausschließlich in Kredite, die von der DekaBank begeben wurden. Im Ankaufsprozess der Finanzierungen in die Kreditfonds von Deka Immobilien wird sichergestellt, dass die wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen berücksichtigt werden. Dabei ist zu beachten, dass es unterschiedliche Finanzierungssegmente gibt, die nicht alle durch die PAI- Vorgaben der Offenlegungs-Verordnung abgedeckt sind. Für die Segmente Transportmittel- und Infrastrukturfinanzierungen sind deshalb PAI analog zu Immobilien definiert worden, die auf Energieeffizienz und CO2-Ausstoß fokussieren.
Die bei relevanten Investitionsentscheidungen zu berücksichtigenden nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen ermittelt die Deka Immobilien basierend auf internen Informationen zu Energieverbräuchen sowie Objektinformationen, öffentlich verfügbaren Informationen von Emittenten (z.B. aus Geschäfts- und Nachhaltigkeits-berichten, Datenbanken), einem Deka internen Research und unter Verwendung von Daten und ESG-Ratings von externen Research- bzw. Ratingagenturen.
Die Deka Immobilien hat die BVI-Leitlinien für ein nachhaltiges Immobilienportfoliomanagement und den Branchenkodex des Zentralen Immobilien Ausschusses (ZIA) anerkannt und verpflichtet sich zu deren Einhaltung. Darüber hinaus erkennt die Deka Immobilien den UN Global Compact, die Principles for Responsible Investment (PRI) und den Deutschen Nachhaltigkeitskodex an und berücksichtigt die darin verankerten Prinzipien.
Bei den Tätigkeiten der Deka Immobilien im Bereich Anlageberatung werden derzeit noch keine PAI berücksichtigt. Die Anlageberatung erfolgt insbesondere im Hinblick auf Infrastrukturfonds. Diese Entscheidung wurde getroffen, weil Deka Immobilien es im Bereich der Anlageberatung mit Fremdprodukten zu tun hat und hier anders als bei den von ihr selbst entwickelten und verwalteten Produkten weniger Einfluss auf die Verfügbarkeit und Genauigkeit der Daten nehmen kann, die für die Berücksichtigung und Berichterstattung bezüglich PAI unabdingbar sind. Die Deka Immobilien ist ständig bestrebt, die Verfügbarkeit von Daten bezüglich der Produkte im Bereich der Anlageberatung zu verbessern.
Aufgrund der Art der Geschäftstätigkeit hat die Deka Immobilen keine Mitwirkungsregelungen implementiert, sie unterliegt nicht dem rechtlichen Anwendungsbereich des Artikel 3g der Richtlinie 2007/36/EG. Bei der Auswahl von relevanten liquiden Finanzprodukten werden dennoch grundsätzlich hohe Anforderungen an die Nachhaltigkeitsaspekte gestellt.
1Einbezogen werden die Immobilien, die unter eine dieser Vorschriften, Energieausweispflicht oder Verordnung zu Niedrigstenergiegebäude fallen.
Transparenz der Vergütungspolitik im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (Artikel 5)
Die ausgeprägte Orientierung an den Bedürfnissen unserer Kunden sowie den Anforderungen unseres gesellschaftlichen Umfeldes steht im Mittelpunkt unserer Verantwortung. Sie findet ihren Ausdruck auch in einer festen Verankerung von sozialen, ökologischen und auf eine verantwortungsvolle Unternehmensführung bezogenen Kriterien im Rahmen unserer Geschäftsstrategie.
Neben den beschriebenen Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken und nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen in dem Investmentprozess und der Anlageberatung steht auch die Vergütungspolitik der Deka-Gruppe mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken im Einklang. Wir stellen im Rahmen unserer Vergütungspolitik sicher, dass die Leistung unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht in einer Weise vergütet oder bewertet wird, die mit unserer Pflicht, im bestmöglichen Interesse der Kundinnen und Kunden zu handeln, kollidiert.
Durch die jährlichen mitarbeiterindividuellen Zielvereinbarungen werden Verhaltensweisen gefördert, welche die Rolle der Deka-Gruppe als kundenorientiertes, innovatives und nachhaltiges Wertpapierhaus unterstützen. Weiterhin ist das Wohlverhalten nach dem Ethikkodex der Deka Gruppe Bestandteil der variablen Vergütung unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Unser Ethikkodex dient als verbindlicher Orientierungsrahmen für ein ethisch und moralisch korrektes Auftreten und Handeln der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Führungskräfte, Vorstandsmitglieder und für Dritte, die im Namen der Deka-Gruppe agieren. Der Ethikkodex schreibt ein nachhaltiges Handeln im ökonomischen, ökologischen und gesellschaftlichen Sinne in Bezug auf nachhaltige Unternehmensführung, nachhaltige Finanzprodukte, nachhaltiges Personalmanagement, Umweltmanagement sowie gesellschaftliches Engagement vor und stellt eine aktive Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten bei unseren Produkten und Dienstleistungen sicher. Der Ethikkodex ist in seiner aktuellen Fassung auf unserer Website abrufbar: Ethikkodex
Um auch in Zukunft ein zuverlässiger Ansprechpartner für unsere Kundinnen und Kunden zu sein, entwickeln wir unsere Vergütungspolitik kontinuierlich, auch entsprechend der aufsichtsrechtlichen Vorgaben, weiter. Aufgrund der wachsenden Bedeutung von Nachhaltigkeit in der Deka-Gruppe planen wir auch, den bewussten Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken in unserer Vergütungspolitik stärker zu verankern, um so mit den Nachhaltigkeitswünschen unserer Kundinnen und Kunden im Einklang zu stehen.
Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in Investitionsentscheidungsprozessen (Artikel 3)
Für uns als Deka International S.A. gehört eine verantwortungsvolle Geschäftstätigkeit mit hohem Nachhaltigkeitsanspruch innerhalb unseres Produkt- und Dienstleistungsportfolios zum Selbstverständnis. Zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten gehört für die Deka International S.A. auch die Betrachtung von Nachhaltigkeitsrisiken in Investitionsentscheidungsprozessen dazu. Unter einem Nachhaltigkeitsrisiko verstehen wir ein Ereignis oder eine Bedingung in den Bereichen Umwelt (Environmental), Soziales (Social) oder verantwortungsvolle Unternehmensführung (Governance) (im Folgenden „ESG“), dessen bzw. deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition innerhalb der Portfolios unserer Kundinnen und Kunden haben könnte.
Für die Ausführung des Portfoliomanagements unserer Fonds haben wir die Deka Investment GmbH und die Deka Vermögensmanagement GmbH beauftragt, welche die Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in Investitionsentscheidungen über verschiedene Strategien und Prozesse sicherstellen.
Im Rahmen der integrierten ESG-Analyse werden die derzeitigen und künftigen Nachhaltigkeitsaktivitäten von Unternehmen und/oder Staaten analysiert sowie Nachhaltigkeitschancen und -risiken bei der Investitionsentscheidung zugrunde gelegt. Dies erfolgt unter anderem mittels eines betriebsinternen ESG-Risikostufenmodells, indem auf Basis von internem und externem Research für Unternehmen eine ESG-Risikoeinstufung vorgenommen wird.
Beim Management aller Publikumsfonds der Deka International S.A. kommen zudem grundsätzliche Ausschlusskriterien zum Einsatz:
Hersteller von geächteten und kontroversen Waffen1 sind ausgeschlossen.
In Unternehmen aus dem Bereich Kohleförderung und -verstromung wird nicht investiert, sobald eine festgesetzte Umsatzgrenze überschritten wird.2
Zudem wird nicht in Produkte investiert, die die Preisentwicklung von Grundnahrungsmitteln abbilden.
Um den Investitionsentscheidungsprozess zu unterstützen, wurde die Research-Plattform um Informationen und Daten zu Nachhaltigkeitsaspekten für alle Anlageklassen erweitert und damit allen Entscheidungsträgern für Investitionsentscheidungen zur Verfügung gestellt. Sie kombiniert externe Daten und ESG-Ratings von Research- bzw. Ratingagenturen mit internen Recherchen sowie Analysen und wird um relevante Erkenntnisse aus Gesprächen mit Unternehmens- und Staatsvertretern ergänzt.
Unsere Analysten und Fondsmanager haben regelmäßige Kontakte zu Unternehmen. Dabei werden je nach Branche und Geschäftsmodell des jeweiligen Unternehmens neben Corporate Governance-Themen regelmäßig soziale und umweltbezogene Aspekte der Geschäftstätigkeit angesprochen. Wo sinnvoll, schließt sich die Deka dabei mit anderen Investoren zusammen. Zudem sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum stetigen Austausch mit anderen Marktteilnehmern in diversen nationalen und europäischen Initiativen und Arbeitskreisen im Bereich Nachhaltigkeit vertreten.
Die Deka legt bei Ihren Investitionsentscheidungen die Principles for Responsible Investment (PRI) zugrunde. Die Unterzeichner der PRI verpflichten sich unter anderem zur Einbeziehung von ESG-Themen in die Analyse- und Entscheidungsprozesse im Investmentbereich.
Die Sicherstellung der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken in Investitionsentscheidungen ist bei der Deka Investment GmbH und der Deka Vermögensmanagement GmbH durch interne Arbeitsanweisungen festgesetzt. Zur Überprüfung der ESG-Risikoeinstufung von Emittenten wird ein Non-Financial-Risk-Komitee als Kontrollinstrument eingesetzt. Zudem sind im Risikocontrolling der Deka Investment GmbH und der Deka Vermögensmanagement GmbH Prozesse zur Überwachung von Nachhaltigkeitsrisiken implementiert.
Weitere Informationen über die Art und Weise wie Nachhaltigkeitsrisiken in den Investitionsentscheidungsprozessen einbezogen werden, können Sie den jeweiligen vorvertraglichen Informationen der Produkte und bei ausgelagerten Portfoliomanagement-Mandaten der Internetseite des jeweiligen Asset Managers entnehmen.
1Zu kontroversen Waffen gehören neben Anti-Personen-Minen und Streumunition, auch Waffen nach der Biowaffenkonvention von 1983, der Chemiewaffenkonvention von 1992 und weiterer UN-Waffenkonventionen aus dem Jahr 1980 (nicht entdeckbare Splitter, Brandwaffen, Landminen und Sprengfallen) sowie die Konvention gegen den Einsatz von blendenden Laserwaffen.
2Bei allen Publikumsfonds der Deka International S.A. ab einem Umsatzanteil von 30 % bei Kohleförderung und 40 % bei Kohleverstromung.
Transparenz über nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen auf Unternehmensebene bei Investitionsentscheidungen (Artikel 4)
Mit der Integration der Nachhaltigkeitsstrategie in unsere Geschäftsstrategie hat die Deka-Gruppe die Grundlagen für die systematische und umfassende Berücksichtigung von Klima- und Nachhaltigkeitsaspekten in ihrer Geschäftstätigkeit gelegt. Mit Blick auf eine verantwortungsvolle Unternehmensführung unterstützt die Deka-Gruppe die Prinzipien des UN Global Compact und bekennt sich zu seinen zehn Prinzipien. Die Deka-Gruppe hat für sich das Ziel der Nachhaltigkeit in den Bereichen Unternehmensführung, Produkte, Personalmanagement, Bankbetrieb und gesellschaftliches Engagement festgeschrieben und setzt in diesen Bereichen konsequent Maßnahmen für eine nachhaltige Zukunft um.
Für die Deka Investment GmbH ist es auch vor dem Hintergrund der Höhe des Umfangs des betreuten Investitionsvolumen selbstverständlich, bei ihren Investitionsentscheidungen zur Wahrung ihrer Sorgfaltspflicht nachteilige Auswirkungen von Investitionen bezogen auf die Nachhaltigkeitsfaktoren Umwelt (z.B. Klima- und Umweltschutz), Soziales (z.B. Menschenrechte, Sicherheit und Gesundheit) und Governance (z.B. Transparenz und Berichterstattung, Bekämpfung von Bestechung und Korruption), sogenannte ESG-Faktoren (Enviromental, Social und Governance), zu berücksichtigen.
Die Deka International S.A. hat die Ausführung des Portfoliomanagements ihrer Fonds an die Deka Investment GmbH und die Deka Vermögensmanagement GmbH ausgelagert. Sollten Mandate an weitere externe Manager ausgelagert sein, sind für diese Mandate weitere Information auf den Internetseiten des externen Managers zu finden.
Die Deka Investment GmbH und die Deka Vermögensmanagement GmbH haben die nach der EU-Offenlegungsverordnung verpflichtenden ESG-Faktoren in ihren Investitionsentscheidungsprozessen für Investmentfonds und die Vermögensverwaltung verankert. Bei jeder Investitionsentscheidung werden die damit verbunden wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen berücksichtigt, sofern dazu aussagekräftige Daten herangezogen werden können.
Durch die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen im Rahmen der Investitionsentscheidung wird sichergestellt, dass das Anlageziel nicht durch nachteilige Auswirkungen auf andere Nachhaltigkeitsbereiche erreicht wird. Im Rahmen der Investitionsentscheidung erfolgt die Überprüfung von Schwellenwerten bezüglich der nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen. Sollten die Prüfungen eine Überschreitung der Schwellenwerte ergeben, kann dies zum Ausschluss des betrachteten Vermögenswertes führen.
Investitionen in Finanzinstrumente mit Bezug zu Unternehmen, die kontroverse Waffen1 herstellen, sind ausgeschlossen. Zusätzlich sind Spekulationen mit Grundnahrungsmitteln ausgeschlossen. Emittenten, bei denen schwere ESG-Verstöße ermittelt werden, werden ebenfalls aus dem Investitionsprozess ausgeschlossen.
Auf diese Weise wird sichergestellt, dass nicht in Finanzinstrumente von Emittenten mit besonders hohen nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen investiert wird bzw. diese bei einer Erhöhung der nachteiligen Auswirkungen als Maßnahme aus dem Anlageuniversum entfernt werden.
Die bei einer Investitionsentscheidung zu berücksichtigenden verbundenen nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen ermitteln die Deka Investment GmbH und die Deka Vermögensmanagement GmbH basierend auf öffentlich verfügbaren Informationen von Emittenten (z.B. aus Geschäfts- und Nachhaltigkeitsberichten), einer Deka internen Researchdatenbank sowie unter Verwendung von Daten von externen Research- bzw. Ratingagenturen.
Darüber hinaus hat die Deka International S.A. als Kapitalverwaltungsgesellschaft die aktive Ausübung von Aktionärsrechten im Rahmen ihrer Mitwirkungspolicy an die Deka Investment GmbH ausgelagert. Dazu gehören der konstruktive und zielgerichtete Dialog mit den Unternehmen sowie die Ausübung von Stimmrechten auf Hauptversammlungen.
Ein besonderer Fokus des aktiven Dialogs liegt dabei auf den ESG-Aktivitäten des Emittenten. Dazu finden regelmäßige Investorengespräche mit Vorständen, Aufsichtsräten, Investor Relations und relevanten ESG-Ansprechpartnern statt. Hierbei unterstützt die Deka Investment GmbH die Emittenten bei einer nachhaltigen Ausrichtung sowie bei der Einhaltung nachhaltiger Standards wie den zehn Prinzipien des UN Global Compact, den International Labor Standards (ILO), den Klimazielen der EU, den Sustainable Development Goals (SDGs) und den Anforderungen der Task Force on Climate-related Financial Disclosure (TCFD).
Die Grundsätze der Abstimmungspolitik bei Hauptversammlungen der Deka Investment GmbH sind auf den Internetseiten zu finden. Danach legt die Deka Investment GmbH besonderen Wert auf die soziale und ökologische Verantwortung der Unternehmen. Sollten beispielsweise Unternehmen ihrer sozialen und ökologischen Verantwortung nicht nachkommen, so wird die Deka Investment GmbH, je nach Verantwortlichkeiten, Vorstandsmitglieder und/oder Aufsichtsratsmitglieder nicht entlasten. Die aktuelle Version der Grundsätze der Abstimmungspolitik findet sich auf den Internetseiten der Deka Investment GmbH.
1Zu kontroversen Waffen gehören neben Anti-Personen-Minen und Streumunition, auch Waffen nach der Biowaffenkonvention von 1983, der Chemiewaffenkonvention von 1992 und weiterer UN-Waffenkonventionen aus dem Jahr 1980 (nicht entdeckbare Splitter, Brandwaffen, Landminen und Sprengfallen) sowie die Konvention gegen den Einsatz von blendenden Laserwaffen.
Transparenz der Vergütungspolitik im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (Artikel 5)
Die ausgeprägte Orientierung an den Bedürfnissen unserer Kundinnen und Kunden sowie den Anforderungen unseres gesellschaftlichen Umfeldes steht im Mittelpunkt unserer Verantwortung. Sie findet ihren Ausdruck auch in einer festen Verankerung von sozialen, ökologischen und auf eine verantwortungsvolle Unternehmensführung bezogenen Kriterien im Rahmen unserer Geschäftsstrategie.
Neben den beschriebenen Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken und nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen in den Investmentprozess und die Anlageberatung steht auch die Vergütungspolitik der Deka-Gruppe mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken im Einklang. Das Vergütungssystem der Deka-Gruppe ist aufgrund der Anforderungen der Bankenregulierung bereits so ausgestaltet, dass die nachhaltige Strategie der Deka-Gruppe unterstützt wird. Wir stellen im Rahmen unserer Vergütungspolitik, insbesondere im Nachhaltigen Vergütungsplan der DekaBank, der jährlich überprüft wird, sicher, dass die Leistung unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht in einer Weise vergütet oder bewertet wird, die mit unserer Pflicht, im bestmöglichen Interesse der Kundinnen und Kunden zu handeln, kollidiert. Durch die Ausgestaltung des Vergütungssystems werden keine Anreize gesetzt, unverhältnismäßig hohe Risiken einzugehen.
Durch die jährlichen mitarbeiterindividuellen Zielvereinbarungen werden Verhaltensweisen gefördert, welche die Rolle der Deka-Gruppe als kundenorientiertes, innovatives und nachhaltiges Wertpapierhaus unterstützen. Weiterhin ist das Wohlverhalten nach dem Ethikkodex der Deka-Gruppe Bestandteil der variablen Vergütung unser Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Unser Ethikkodex dient als verbindlicher Orientierungsrahmen für ein ethisch und moralisch korrektes Auftreten und Handeln der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Führungskräfte, Vorstandsmitglieder und für Dritte, die im Namen der Deka-Gruppe agieren. Der Ethikkodex schreibt ein nachhaltiges Handeln im ökonomischen, ökologischen und gesellschaftlichen Sinne in Bezug auf nachhaltige Unternehmensführung, nachhaltige Finanzprodukte, nachhaltiges Personalmanagement, Umweltmanagement sowie gesellschaftliches Engagement vor und stellt eine aktive Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten bei unseren Produkten und Dienstleistungen sicher. Der Ethikkodex ist in seiner aktuellen Fassung auf unserer Website abrufbar: Ethikkodex
Um auch in Zukunft ein zuverlässiger Ansprechpartner für unsere Kundinnen und Kunden zu sein, entwickeln wir unsere Vergütungspolitik kontinuierlich, auch entsprechend der aufsichtsrechtlichen Vorgaben, weiter. Dies erfolgt insbesondere im Rahmen der jährlichen Angemessenheitsprüfung, die auch die Prüfung umfasst, ob das Vergütungssystem geschlechtsneutral ausgestaltet ist, so dass eine Entgeltbenachteiligung wegen des Geschlechts bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit ausgeschlossen ist. Aufgrund der wachsenden Bedeutung von Nachhaltigkeit in der Deka-Gruppe planen wir auch, den bewussten Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken in unserer Vergütungspolitik stärker zu verankern, um so mit den Nachhaltigkeitswünschen unserer Kundinnen und Kunden im Einklang zu stehen.